Seit dem 20. März 2020 ist es für vom Diesel-Abgasskandal betroffene Verbraucher möglich, über das Online-Portal von VW die Vergleichsentschädigung gemäß der Musterfeststellungsklage zu beantragen. „Der Vergleich gilt aber nicht für alle“, warnt unser Diesel Anwalt aus Wiesbaden. „Viele Betroffene sind von ihm ausgeschlossen, zum Beispiel, weil sie Ihr Fahrzeug erst nach 2015 gekauft haben.“ Bedeutet das, dass diese Verbraucher leer ausgehen müssen? „Keineswegs“, versichert der in der Materie mittlerweile sehr erfahrene VW Anwalt aus Wiesbaden. „Die Chancen stehen auch für sie gut, vor Gericht Recht zu bekommen. Es gibt bereits zahlreiche Präzedenzfälle.“

Was rät der Diesel Anwalt aus Wiesbaden vom Vergleich ausgeschlossenen Verbrauchern?

20 von 24 deutschen Oberlandesgerichten haben VW bereits gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung verurteilt, wie unser VW Anwalt aus Wiesbaden berichtet. Am 28. April 2020 steht nun die Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an und am 5. Mai 2020 die vor dem Bundesgerichtshof (BGH). „In beiden Fällen rechnen wir mit einem Urteil zu Gunsten der betrogenen Verbraucher“, versichert der Anwalt aus Wiesbaden. „Geschädigte Verbraucher, die den Vergleich nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, sollten sich einen einschlägig erfahrenen Anwalt nehmen und VW klagen.“ Hierbei stehen ihnen drei Optionen zur Verfügung:

– Forderung der Rückabwicklung

Gemäß dem Hinweisbeschluss Az. VIII ZR 225/17 des BGH vom 8. Januar 2019 weisen mit der Manipulationssoftware von VW ausgestattete Fahrzeuge einen Sachmangel auf. Dies bedeutet, dass die Käufer dieser Autos den Rücktritt vom Verkauf erklären können. „In diesem Fall geben Sie das Fahrzeug zurück und erhalten im Gegenzug Ihr Geld rückerstattet“, erklärt der Anwalt aus Wiesbaden.

– Klage auf Schadenersatz oder Wertminderung

VW Kunden, die ihr Auto trotz der Manipulation behalten wollen, rät der Diesel Anwalt aus Wiesbaden, dennoch auf Schadenersatz oder Wertminderung nach § 826 BGB zu klagen. Hierbei bestehen gute Chancen die Rückerstattung von bis zu 25% des Kaufpreises zu erstreiten, wenn sie einen guten Anwalt haben, der sich mit der Materie auskennt.

– Forderung der Neulieferung

Eine weitere Option für Kunden, die trotz des Betruges weiterhin einen Wagen von VW haben wollen, ist gemäß einem Präzedenzfall (Az. 13 U 144-17 vom 24. Mai 2019) aus dem Oberlandesgericht Karlsruhe möglich, wie der VW Anwalt aus Wiesbaden berichtet. Bei der Neulieferung gibt der betrogene Kunde sein Auto zurück und erhält an seiner Stelle einen neuen, von der Manipulationssoftware freien, Wagen von VW.

Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten

Wichtig ist, laut dem Anwalt aus Wiesbaden, dass sich vom Diesel Abgasskandal betroffene Verbraucher auf jeden Fall von einem kompetenten Fachanwalt beraten lassen, bevor sie das Vergleichsangebot von VW annehmen, oder auf Ansprüche verzichten. Mit der richtigen Beratung und Vertretung bestehen zahlreiche rechtliche Möglichkeiten, die ihnen Vorteile bringen können.

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