Auch die Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche wegen Impfschäden nach einer Corona-Schutzimpfung verjähren. Wenn Impfschäden auf eine Impfung aus das Jahr 2021 zurückzuführen sind, verjähren unwiderruflich zum 31.12.2024 alle Ansprüche.

Impfschäden aus Impfungen aus dem Jahre 2022 verjähren dagegen erst zum 31.12.2025.

Wir versuchen seit Herbst 2021 für unsere über 1000 vertretenen Impfgeschädigten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen.

Dabei haben die Impfstoffhersteller BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Jansen-Cilag immer auf Zeit gespielt, um eben möglichst die Ansprüche in die Verjährung gleiten zu lassen.

Wir haben in nunmehr 500 Fällen das Klageverfahren bei den deutschen Landgerichten eingeleitet. Mit der Einreichung einer Klage ist das Thema Verjährung vom Tisch.

Auch in diesen Prozessen versucht die Gegenseite, namentlich die Impfstoffhersteller BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Jansen-Cilag, auf Zeit zu spielen. Sie wollen die Impfgeschädigten einfach nicht zu ihrer zeitnahen Entschädigung kommen lassen.

Die Impfstoffhersteller haben gemeinsam über 60 Milliarden Euro Gewinn mit den Impfstoffen gemacht. Sie sind freiwillig nicht bereit, auch nur einen Cent für die Impfgeschädigten auszugeben. Alle anders geäußerten Lippenbekenntnisse sind wertlos. So behauptet zum Beispiel die Firma BioNTech immer wieder, man würde in beträchtlichen Fällen selbstverständlich Entschädigungen zahlen.

Dies stellt sich bis zum heutigen Tag als falsch heraus.

Impfschädenansprüche werden nach wie vor ausgeschlossen.

Deshalb ist der Weg über die Gerichte so wichtig, um den Impfgeschädigten eine angemessene Entschädigung zukommen zu lassen.

Nun ist allerdings ein Weg über die Gerichte auch nicht einfach. Viele Richter wollen noch nicht wahrhaben, dass Menschen durch die Impfungen schwer erkrankt sind.

Es ist und bleibt ein schwieriger, langer und steiniger Weg zum Erfolg.

Die Alternative hierzu wäre, aufgeben, und die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Ich finde, dass dies keine ernstzunehmende Alternative ist. Mit diesem Verhalten würde man nur die Impfstoffhersteller und deren Protagonisten in ihrem Verhalten bestätigen. Deshalb empfehle ich, Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, dass alle Impfgeschädigten ihre Ansprüche prüfen lassen, um noch rechtzeitig eine Klage zu erheben.

Wir prüfen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen den Impfschäden kostenfrei.

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:

  1. Das Impfzertifikat, aus dem der Impfstoffhersteller hervorgeht.
  2. Einen chronologisch-historischen Lebenssachverhalt, was Ihnen seit der Impfung zugestoßen ist.
  3. Etwaig vorhandene ärztliche Berichte, die den Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Impfung bestätigen oder zumindest einen Verdacht hierzu aufweist.

Schicken Sie uns diese Unterlagen per E-Mail zu. Unsere E-Mail-Adresse lautet info@cäsar-preller.de.

Bitte schreiben Sie Ihre telefonische Rückrufnummer dazu.

Wir werden die Unterlagen prüfen und mit Ihnen einen Telefontermin ausmachen, um die Ergebnisse zu besprechen.

Verlieren Sie keine Zeit, auch wenn das Jahr noch jung ist.

Wir rechnen mit einer Klagewelle zum Ende des Jahres.

Darüber hinaus prüfen wir selbstverständlich auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckung erteilt.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller