Neues aus dem arbeitsrechtlichen Bereich gab es unlängst vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zu vermelden. In einem Urteil hat das BAG festgelegt, dass eine Reduzierung einer Stellenanzeige auf ein bestimmtes Geschlecht nicht unionsrechtskonform sein kann.

„Fachlehrerin Sport (w) gesucht“ – unzulässige Diskriminierung

Was war passiert?Ein Schulträger hatte eine Stellenanzeige aufgegeben, in der eine explizit weibliche Sportlehrerin gesucht wurde. Diese sollte den Mädchen-Sportunterricht übernehmen. Auf diese Stellenanzeige hatte sich nun jedoch auch ein Mann beworben. Daraufhin wurde ihm vom Schulbetreiber mitgeteilt, dass ausschließlich weibliche Kolleginnen gesucht würden. Das wollte der Mann so nicht stehen lassen, da er hierin eine unangemessene Benachteiligung seines männlichen Geschlechts sah. Das BAG hat ihm hierfür Recht gegeben. Ein anders lautendes Urteil des Landesarbeitsgerichts wurde aufgehoben und die Sache dieses Gericht zurückverwiesen.

Geschlechterdiskriminierung als Stolperfalle – das sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt

„Die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ist nur unter engen Voraussetzungen möglich“, sagt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Der Art. 8 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) regelt dieses Diskriminierungsverbot. Jedoch sind unmittelbare Benachteiligungen ausnahmsweise möglich, wenn es bei unionsrechtkonformer Auslegung dieses Artikels um den Zugang zur Beschäftigung einschließlich der zu diesem Zweck erfolgenden Berufsbildung geht und ein geschlechtsbezogenes Merkmal aufgrund der Ausprägung einer beruflichen Tätigkeit oder der Ausübungsbedingungen wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt. Damit habe das BAG die sprichwörtliche „Latte“ ziemlich hochgehängt.

„Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts sind häufig fehlerhaft und bedürfen fast immer einer rechtlichen Nachprüfung andernfalls kann es für abgelehnte Bewerber schnell einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung geben“, schließt Rechtanwalt Christof Bernhardt aus Wiesbaden seine Ausführungen.

Mitgeteilt von der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden Zum Urteil des BAG vom 19.12.2019 – Az. 8 AZR 2/19 – zurückverwiesen ans LAG

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller