Die aktuelle Corona-Pandemie hat die Welt und die Wirtschaft leider nach wie vor fest im Griff.

„Leider steht zu befürchten, dass die Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Einbußen erleiden werden, und dann auch darauf zurückgreifen, die Belegschaft zu reduzieren“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Sozialrecht, mit.

Umfassender Kündigungsschutz

„Es lohnt sich allerdings, diese Kündigungen einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen“, so Rechtsanwalt Bernhardt, zuständig für das Referat Arbeitsrecht, weiter. Die Kündigungen sind auf die Gründe hin, seien sie nun betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder krankheitsbedingt, zu überprüfen. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer eine ordnungsgemäße Sozialauswahl darlegen.

Frist zur Kündigungsschutzklage beachten

„Es ist darauf zu achten, dass auf eine Kündigung rechtzeitig und sehr schnell reagiert werden muss“, teilt der Arbeitsrechtler Herr Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller mit. Der Arbeitnehmer hat nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben, wobei die Frist ab dem Zugang der Kündigung gerechnet wird. Hier sollte man also zeitnah einen Anwalt konsultieren, um seine Rechte hinreichend wahren zu können.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller