Augustiner-Wirt erhält durch Urteil des LG München eine hohe Entschädigung

Das LG München hat laut Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden, die Bayrische Versicherungskammer dazu verurteilt, dem Gastwirt vom Augustiner-Keller eine Millionenentschädigung zu zahlen. Vorab hatte sich die Versicherung geweigert, für die Corona-bedingte Betriebsschließung des Gasthauses zu zahlen. Haben Sie ein ähnliches Problem? Wenden sie sich an die Kanzlei in Wiesbaden.

Corona-bedingte Schließungen müssen finanziell geregelt sein

Die Kanzlei gibt bekannt, dass das LG München durch ihr Urteil die Frage geklärt hat, ob Versicherer für eine Corona-bedingte Betriebsschließung von Hotels oder Gaststätten aus der Betriebsschließungsversicherung eine Entschädigung zahlen müssen. Diese Frage ist seit einigen Wochen Gegenstand der unterschiedlichsten Gerichtsverhandlungen. Laut der Kanzlei aus Wiesbaden weigern sich viele Versicherer durch einen Hinweis auf die Versicherungsbedingungen, Leistungen an den Versicherten zu zahlen.

Das Hauptargument ist laut dem Anwalt für Versicherungsrecht Wiesbaden, dass Covid-19 ein neuer Krankheitserreger ist, der nicht unter die meldepflichtigen, versicherten Krankheiten falle, die eine Betriebsschließungsversicherung festgelegt hatte. Sie begründen laut Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden, ihre Zahlungsverweigerung damit, dass eine Corona-bedingte Betriebsschließung nicht durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfolgt ist, sondern durch die Allgemeinverfügungen, die durch die einzelnen Bundesländer geschlossen wurden. Diese Verfügungen sind laut Anwalt für Versicherungsrecht aus Wiesbaden bisher von den Betriebsschließungsversicherungen (BSV) noch nicht erfasst.

Die aktuelle Entscheidung des LG München legt fest, dass Versicherer in Zukunft damit nicht mehr durchkommen. Die Klage des Augustiner-Keller Gastwirts wurde durch die 12. Zivilkammer des LG stattgegeben, die sich auf Versicherungsrecht spezialisiert hat. Der Beklagte wurde nach Aussage der Kanzlei aus Wiesbaden verurteilt, eine Entschädigung von rund einer Millionen Euro für die Betriebsschließung von 30 Tagen zu zahlen.

Staatliche Anordnung ist für die Leistungspflicht nicht relevant

Der Augustiner-Keller wurde am 21.03.2020 wie viele andere Gaststätten vom Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege geschlossen. Erst Mitte Mai durfte der Gastwirt wieder öffnen.

Anfang März hatte der Gastwirt eine Versicherung im Hinblick auf die Pandemie abgeschlossen. Diese Versicherung verweigerte die Leistung, da der Wirt gegen die Schließungs-Anordnung des Ministeriums hätte vorgehen können. Das LG stellte jetzt klar, dass diese Leistungspflicht für den Versicherer nicht erforderlich war. Ein Außerhausverkauf war laut LG München für den Gastwirt unzumutbar und stellte keine unternehmerische Alternative dar. Beim LG München liegen 86 weitere Klagen vor.

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