Flugverspätungen an sich sind schon ärgerlich genug, insbesondere wenn Anschlussflüge nicht mehr erreicht werden können. „Per Gesetz soll es bei Flugverspätungen einen Entschädigungsanspruch geben.“, sagt Christof Bernhardt, Reiserecht Anwalt aus Wiesbaden. Oftmals lassen sich die Airlines allerdings nicht sofort darauf ein und leisten schlichtweg nicht, der Reiserecht Rechtsanwalt bestätigt. Wer nun die Dienste vom Anwalt aus Wiesbaden in Anspruch nimmt, kommt als Geschädigter zu seiner Entschädigung und seinem guten Recht.

Jetzt Flugverspätungsentschädigung einklagen

Manchmal sind die Fronten verhärtet. Nicht selten leistet die Airline keine Entschädigung. Obwohl ein Anspruch durch Sie besteht und geltend gemacht worden ist. Der Reiserecht Anwalt Christof Bernhardt kümmerst sich darum, dass Sie eine vollständige Erschädigung erhalten, wenn Ihr Flug eine enorme Verspätung hatte. Ist Ihr Anspruch begründet, muss die Airline auch noch die gesamten Kosten für den Anwalt aus Wiesbaden tragen.

Ob Ihnen tatsächlich ein Anspruch auf Entschädigung zusteht, können Sie leicht selbst beantworten. Wenn der Flug unter EU-Recht fällt, die Verspätung mehr als drei Stunden betragen hat und vollkommen in der Verantwortung der Airline lag, dann steht Ihnen ein Entschädigungsanspruch zu. Wie der Rechtsanwalt aus Wiesbaden bestätigt. Dies gilt ebenso für Annullierungen von Flügen. Insoweit ist die Rechtslage eindeutig.

Reiserecht Anwalt für die Klage gegen die Airline

Wenn Sie Zweifel an Ihrer Anspruchsberechtigung haben und sich deswegen nicht sicher sind, ob eine Klage gegen die Airline auf Entschädigung Aussicht auf Erfolg hat. Sie tragen dann die Sache einfach dem Anwalt aus Wiesbaden zur Prüfung vor. Rechtsanwalt Bernhardt aus Wiesbaden wird Ihnen schnell Antwort hierauf geben können und sodann Ihre Rechte gegenüber der Airline wahrnehmen und die Entschädigungsleistung durchsetzen.

Dabei können Sie bei Kurzstrecken bis zu 1500 km mit einer ungefähren Entschädigungsleistung von 250 Euro rechnen. Bei Mittelstreckenflügen zwischen 1500 und 3500 km steht Ihnen schon eine Entschädigung von 400 Euro zu. Langstreckenflüge ab 3500 km werden mit einer Entschädigungsleistung von 600 Euro abgerechnet.

Fazit

Lassen Sie sich nichts gefallen, falls die Airline Ihre Entschädigungsansprüche negiert. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind und die Airline die Zahlungen verweigert, dann muss die Airline auch sämtliche Rechtsanwaltskosten und Verfahrenskosten übernehmen.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller