Erhöht die private Krankenversicherung (PKV) ihre Beiträge, muss sie die Erhöhung gut begründen können. „Ohne eine entsprechende Begründung können die Versicherungsnehmer die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Das hat der Bundesgerichtshof bereits höchstrichterlich mit Urteilen 16. Dezember 2020 entschieden. Diese Rechtsauffassung hat der BGH nun mit Urteil vom 14. April 2021 bestätigt (Az.: IV ZR 36/20).

In dem Verfahren ging es überwiegend um Beitragserhöhungen in der PKV, die die AXA hatte. Der Kläger hielt die Erhöhungen für unrechtmäßig und forderte den Versicherer zur Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge auf. Während das Landgericht die Klage noch abgewiesen hatte, entschied das OLG Köln im Berufungsverfahren, dass die Beitragserhöhungen zu einem großen Teil unwirksam waren und der Versicherungsnehmer Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge habe.

Begründung muss Mindestanforderungen erfüllen

Der BGH bestätigte das Urteil des OLG weitgehend. Die Begründung der AXA für die Beitragserhöhungen genüge nicht den Mindestanforderungen, stellten die Karlsruher Richter fest. Es sei erforderlich, die Rechnungsgrundlage zu benennen, deren Veränderung die Prämienanpassung ausgelöst habe. Dies sei den Mitteilungen der AXA jedoch nicht mit der gebotenen Klarheit zu entnehmen, so der BGH. Der Kläger habe daher Anspruch auf die Rückzahlung der erhöhten Beiträge. Mögliche Vorteile aus den geleisteten erhöhten Prämienbeiträgen müsse er sich nicht anrechnen lassen, urteilte der BGH.

Versicherungsnehmer können Beiträge zurückfordern

„Der Versicherungsnehmer muss verstehen können, auf welcher Grundlage Prämienerhöhungen vorgenommen werden. Pauschale Angaben wie sie von vielen Versicherern gemacht wurden, sind dafür zu wenig. Derartige Beitragserhöhungen dürften in vielen Fällen unwirksam sein und die Versicherungsnehmer können die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

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