Durch dicke Mauern und Drähte getrennt zum Rest der Welt:

Ein ehemaliger Nato-Bunker in Traben-Trarbach war Ausgangspunkt für knapp 250.000 Straftaten im Internet. Nun gibt es ein neues Urteil für die Betreiber (Urt. v. 12.09.2023, Az. 3 StR 306/22). 

Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berichtet:

Die Eigentümer des Bunkers hatten dort eine gewaltige IT-Infrastruktur errichtet. Sinn und Zweck dieser war nicht der Betrieb von Websites, sondern vielmehr das Angebot von Dienstleistungen für kriminelle Machenschaften. So konnten im Zeitraum 2014 bis 2019 u.a. Drogendeals im Wert von mehreren Millionen Euro, Falschgeldgeschäfte und Computerangriffe verzeichnet werden.

Die Angeklagten, darunter Vater und Sohn, waren zwar bereits im Dezember 2021 von dem Landgericht (LG) Trier verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter nahm jedoch an, dass diese keine Gehilfen für die Straftaten gewesen seien, die Dritte über ihren Server begangen hätten. Begründet wurde dies damit, dass eine generelle Kenntnis der illegalen, durch ihr System ausgeführten Geschäfte, jedenfalls nicht ausreichend sei. Vielmehr hätten sie über jede konkrete Haupttat Kenntnis haben müssen. Dies verneinte das Gericht.

Weil das Gericht eben dieses Merkmal verneinte, wurde das Urteil von der Staatsanwaltschaft mittels Revision angegriffen, die gerade die Gehilfeeigenschaft als erfüllt ansah. Jedoch ohne Erfolg. Die Beihilfe wurde abgelehnt. Stattdessen bestätigte und verschärfte der BGH das Urteil dahingehend, dass die Betreiber schuldig der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung mit Fokus auf besonders schwere Straftaten sind.

Falls Sie Fragen zum Bereich des Strafrechts haben sollten, steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden gerne zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür gerne unsere 15-minütige kostenlose Ersteinschätzung.  

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller