Ein Urteil des Bundesgerichtshofs Ende April sorgt für Aufsehen. Als Beklagter stand die Postbank vor dem Richter. Sie hatte wie viele andere Banken die Gebühren für die Kunden ohne deren schriftliche Einwilligung erhöht. Das Gericht stellt in seinem Urteil fest, dass ein Schweigen des Kunden nicht als Zustimmung gilt. Können Kunden Bankgebühren zurückfordern und müssen Banken das zu Unrecht erhaltene Geld an ihre Kunden zurückzahlen?

Praxis der Banken

Sie haben es bestimmt schon einmal erlebt. Im Mail von Ihrer Bank werden Sie über bevorstehende Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert. Auf zig Seiten finden Sie detaillierte Informationen, die Sie nicht interessieren und wahrscheinlich auch nicht verstehen. Die typische Reaktion ist, beiseitelegen mit einem – Kann man ja eh nichts machen. Dieses Nichtstun haben Banken und auch andere Dienstleister bis jetzt schamlos ausgenutzt. Gebühren wurden erhöht und Verträge wurden angepasst.

Joachim Cäsar-Preller, Bankrecht Anwalt aus Wiesbaden, führt aus, dass im Jahr 2019 die Bank- oder Sparkassengebühren laut Statistischem Bundesamt um 4,7 Prozent gestiegen sind. Die Verbraucherpreise erhöhten sich in dieser Zeit nur um 1,4 Prozent. Bereits seit Jahren kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband dieses Vorgehen. Mit der Klage beim BGH gegen die Postbank ist nun ein Urteil zugunsten der Konsumenten gefallen. Klauseln in Verträgen, die weitreichende Vertragsänderungen und Entgelterhöhungen ermöglichen, sind nicht zulässig.

Der Bankrecht Anwalt in Wiesbaden erläutert die Urteilsbegründung. Es spielt keine Rolle warum Sie auf das Schreiben der Bank nicht reagiert haben. Desinteresse, intellektuelle Überforderung, Unbeholfenheit, Krankheit oder, ob Sie tatsächlich damit einverstanden waren, ist nicht relevant. Die Klausel im Vertrag an sich, dass die Bank einfach Änderungen vornehmen kann, ist ungültig. Schweigen der Kunden kann nicht mehr länger als Zustimmung gewertet werden. Nun stellt sich für die Bankkunden die Frage, ob sie ihre zu viel bezahlten Kontogebühren zurückbekommen.

Bankgebühren zurückfordern – Kanzlei Cäsar-Preller prüft Ihren Fall kostenfrei

Holen Sie sich Ihr Geld von der Bank zurück, empfiehlt Joachim Cäsar-Preller, Bankrecht Anwalt aus Wiesbaden. Bankgebühren zurückfordern ist für mindestens drei Jahre möglich. Die Frist ergibt sich nicht aus der Urteilsbegründung, sondern ist in der Bundesrepublik die gesetzliche Verjährungsfrist für bereicherungsrechtliche Ansprüche. Ob die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs weitere Möglichkeiten bietet, steht derzeit noch nicht fest.

Bankgebühren zurückfordern, können Sie nicht nur als Postbankkunde. Alle Banken, die mit dieser Praxis ihre Kontoführungsgebühren, Kartengebühren oder andere Entgelte erhöht haben, sind vom Urteil betroffen. In der Realität trifft dies auf nahezu alle Banken zu. Für die Banken wird es sicher nicht erfreulich werden, wenn die Kunden das zu viel bezahlte Entgelt der letzten drei Jahre zurückfordern. Als Kunde sollten Sie aktiv werden. Untersuchen Sie Ihre Kontovertragsunterlagen auf Klauseln zu Vertragsänderungen und Gebührenerhöhungen.

Fazit

Es wird auch in Zukunft Gebührenerhöhungen geben, aber diese müssen vom Kunden bestätigt werden. Der Bankrecht Anwalt aus Wiesbaden erläutert, dass eine Zustimmung des Kunden bei Minuszinsen auf Giro- oder Tagesgeldkonten bei höheren Beträgen bereits vor dem Urteil notwendig war.

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