Mit tonnenweise Falschgold hatte die BWF-Stiftung rund 6000 Anleger hinters Licht geführt und sie um gut 55 Millionen Euro gebracht haben. Die Anleger hatten mit ihren Goldanlagen bei der BWF-Stiftung auf ordentliche Renditen gehofft und platzten aus allen Träumen als bekannt wurde, dass das Gold der BWF-Stiftung zum überwiegenden Teil nicht echt ist. Inzwischen wird den mutmaßlichen Verantwortlichen der Prozess gemacht. Rechtanwalt Bernhardt: „Das mag zwar eine Genugtuung sein, bringt den Anlegern aber nicht ihr Geld zurück. Allerdings bestehen gute Aussichten, sich das Geld auf dem Klageweg zurückzuholen.“
 
Denn Schadensersatzansprüche können sich nicht nur gegen die Unternehmensverantwortlichen der BWF-Stiftung selbst richten, sondern auch gegen die Vermittler und Berater, die so Anlageprodukte wie „Gold Standard“ oder „Gold plus“ den nichtsahnenden Anlegern schmackhaft gemacht haben. Denn verschiedene Gerichte sehen die Vermittler bzw. Berater in der Schadensersatzpflicht – auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Ein Urteil hat inzwischen aber Rechtskraft erlangt. Wie dieFrankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, hat das Landgericht Verden einen Versicherungsmakler, der die Anlageprodukte der BWF-Stiftung an ein Ehepaar vermittelt hatte, rechtskräftig zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil er die Eheleute fehlerhaft beraten habe.
 
„Die Anleger hätten über die Risiken ihrer Geldanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Ebenso hätten die Vermittler die Plausibilität der Finanzprodukte prüfen müssen. Und da hätten ihnen eigentlich auffallen müssen, dass etwas nicht stimmt“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen haben die Anleger gute Aussichten, sich zumindest einen Teil ihres Geldes zurückzuholen. Zumal sie im Insolvenzverfahren auf keine hohe Quote hoffen können.
 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
 
 
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