Am 16.08.2023 ist der Gesetzesentwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis seitens der Bundesregierung präsentiert worden. Nunmehr hat der Bundestag über den seitens des Bundesgesundheitsministers Lauterbach stammenden Vorschlag zu beraten und abzustimmen.

Sinn und Zweck des Vorhabens der Legalisierung ist die Entkräftung des Schwarzmarktes und der in diesem Zusammenhang stehenden Drogenkriminalität, die Bekämpfung unreiner Präparate und der damit einhergehenden Gesundheitsgefährdung.

Auch soll dem ansteigenden Konsum entgegengewirkt werden.

Der Gesetzesvorschlag sieht eine Legalisierung von Eigenbesitz und privaten Anbau in bestimmten Mengen vor.

So soll volljährigen Personen der Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis zwecks Eigenkonsums erlaubt sein.

Auch sollen Erwachsene nunmehr an ihrem Wohnsitz oder ihrem gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei Pflanzen zwecks Eigenkonsums züchten dürfen.

Die Legalisierung anderweitig erlaubter Mengen behält der Gesetzesentwurf lediglich den sog. Anbauvereinen, die sich im Besitz einer Konzession befinden, vor. Der Unterschied hierbei liegt darin, dass die diesem Anbauverein angehörenden Personen lediglich Cannabis erwerben, nicht jedoch konsumieren dürfen.

Für Minderjährige hingegen sieht der Gesetzesentwurf ein Konsumverbot, insbesondere auch in deren unmittelbarer Gegenwart, vor.

Schließlich soll das selbst gezüchtete Hanf auch nicht weitergegeben werden dürfen, sodass das Kiffen mit Freunden nach wie vor verboten bleibt.

Geklärt werden müssen jedenfalls noch die erlaubten THC-Werte im Straßenverkehr.

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