Der Startschuss für den nächsten Lockdown wurde abgefeuert und es stehen weitere Einschränkungen des täglichen Lebens an. Hierzu gehören auch Präventionsmaßnahmen im Reise- und Urlaubssegment. Zu Ihrer Information werden im Folgenden darum von einem erfahrenen Corona Anwalt aus Wiesbaden die wichtigsten Einschränkungen für Urlaubs- und Geschäftsreisen kurz zusammengefasst.

Lockdown bringt Reiseverbot

Der neue Lockdown macht eine inländische Urlaubsreise nahezu unmöglich. So heißt es sehr konsequent im Beschluss der Bundesregierung, dass „Übernachtungsangebote im Inland nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt“ werden. Somit wird das komplette deutsche Tourismus-Segment während des Lockdowns komplett runter gefahren. Laut Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller kann der Bundesbürger mit gebuchter Reise aber ohne Probleme kostenfrei von einem Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Während der geplante Urlaub demnach ins Wasser fällt sind private Familientreffen nach wie vor möglich: „Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten.“ Dieser Aufforderung muss nach dem Reiserecht Anwalt aus Wiesbaden nicht zwingend Folge geleistet werden. Wer also von seinem Urlaub auf einen erholsamen Familienabend ausweichen will und kann, muss sich nicht schuldig fühlen. Es muss dabei aber beachtet werden, dass ein Treffen nur mit maximal 10 Familienmitgliedern und zwei Hausständen durchgeführt werden darf. Allerdings sind Unternehmungen mit der Familie durch den Lockdown natürlich auch anderweitig Grenzen gesetzt: Freizeitparks, Kinos, Schwimmbäder und viele weitere Einrichtungen bleiben geschlossen. Joachim Cäsar-Preller, Reiserecht Anwalt aus Wiesbaden, empfiehlt darum auf einen geselligen Abend mit Brett- oder Kartenspielen umzusteigen. Auch elektronische Unterhaltungsmedien bieten heute Abenteuer für die ganze Familie an.

Ein weiteres Schlupfloch gegen die Langeweile kann durch eine Reise ins Ausland gefunden werden: Der Lockdown wird in den verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt und viele ausländische Urlaubsziele bieten den Touristen immer noch den gewohnten Komfort. Aber auch bei der Reise ins Ausland kann es zu Komplikationen wie plötzlichen Einreisestopps kommen. Zudem darf nicht vergessen werden, dass bei einer Rückkehr in die Heimat, eine zehntägige Quarantänepflicht für den Reisenden vorgeschrieben ist.

Viele Einschränkungen und wenige Alternativen

Der Lockdown verändert unsere alltäglichen Lebensgewohnheiten, ob wir wollen oder nicht. Wie weit unsere Rechte noch eingeschränkt werden und welche rechtlichen Optionen beim Thema vorhanden sind, kann Ihnen der Corona Anwalt aus Wiesbaden verraten.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller