„Geblitzt werden“ ist immer ein Ärgernis. Mittlerweile gibt es jedoch technische Hilfsmittel, um Geschwindigkeitsübertretungen von vornherein zu vermeiden. „So gibt es mittlerweile Autos, die über eine Software automatisch Verkehrszeichen einlesen und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs sofort anpassen“, teilt Rechtsanwalt Christof Bernhardt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden mit.

Geschwindigkeitsübertretung vorwerfbar?

Regelmäßig erfolgen Verurteilungen wegen Geschwindigkeitsverstößen nur mit dem Vorwurf, dass der Fahrer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nur fahrlässig überschritten hätte, also schlichtweg etwas übersehen oder nicht an die Geschwindigkeit gedacht hat. Verurteilungen wegen Vorsatzes sind selten. „Die Frage ist, ob sich der Fahrer auch darauf berufen kann, dass er doch just eine Software habe, die die Geschwindigkeit automatisch anpassen solle, sodass es keine Fahrlässigkeit darstellt, wenn sich der Fahrer hierauf verlässt“, meint Rechtsanwalt Bernhardt aus Wiesbaden.

Persönliche Verantwortung und Hilfsmittel

In einem aktuellen Urteil wurde dem betroffenen Fahrer die Berufung hierauf verwehrt. Das Gericht hat festgestellt, dass es sich bei dem System lediglich um ein solches zur Assistenz handele. Der Fahrer wird seiner persönlichen Verantwortung als Verkehrsteilnehmer gerade nicht enthoben. Ihm obliegt weiterhin die Kontrolle seiner Geschwindigkeit. Technisches Mittel können also die Gefahr einer fahrlässigen Geschwindigkeitsübertretung reduzieren, jedoch nicht gänzlich aufheben.

Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 07.06.2019 zum Az. III-1 RBs 213/19

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