Bedingt durch die Corona Pandemie, aber auch allgemein dadurch, dass der Konkurrenzdruck in der Gastronomie immer höher geworden ist, stehen viele Gastronomen vor der Schließung ihres Betriebes.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät und vertritt Gastronomiebetreiber seit über 20 Jahren bei der Schließung ihres Unternehmens.

Dabei ist es nach Herrn Rechtsanwalt Cäsar-Preller, aus Wiesbaden, von entscheidender Bedeutung, die Schließung gut vorauszuplanen, um mit dem Vermieter, aber auch mit den Arbeitnehmern kluge Auflösungsverträge schließen zu können.

Auch ist natürlich daran zu denken, wie man eine noch offene Steuerlast beim Finanzamt bedienen kann. Auch die Banken müssen rechtzeitig eingebunden werden, damit nicht aus einer Betriebsschließung eine Pleite wird.

Der Gastronom haftet regelmäßig persönlich mit seinem gesamten Vermögen für alle Verbindlichkeiten seiner Gaststätte. Deshalb darf ab einer geplanten Schließung eines Gastronomiebetriebes aber auch wirklich nichts schief gehen. Eine gute und kluge anwaltliche Beratung ist dabei wohl unerlässlich.

Wir laden Sie zu einem kostenfreien Orientierungsgespräch ein, um auszuarbeiten, ob wir im Team mit Ihnen diesen schweren Weg der Schließung gehen sollen.

Das anwaltliche Beratungsgespräch ist selbstverständlich vertraulich.

Ihr Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller

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