Die aktuellen Motoren der Volkswagen AG, etwa der EA288, geraten im Zuge von Dieselgate 2.0 immer mehr ins Blickfeld der Gerichte. Es wird vermutet, dass der Stickoxid Grenzwert ausschließlich auf dem Prüfstand korrekt ist, nicht aber in der Fahrpraxis. Bei einem Online-Check, der für betroffene Autofahrer kostenlos ist, können diese bei der Kanzlei aus Wiesbaden den richtigen Weg aus der Dieselgate 2.0 finden und sich bei Bedarf an Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden, wenden.

Stickoxid nur auf dem Prüfstand richtig?

Interne Schreiben des Automobilherstellers VW legen den Verdacht nahe, dass mindestens bis 7/2016 das System der Abgaskontrolle beim EA288 manipuliert wurde. Dies geschah nicht legal. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, heißt es für VW: Die Börsenmitteilung vom September 2015 entspricht nicht der Wahrheit. Damals begann der Dieselskandal und in diesem Zuge setzte sich der Verkehrsrecht Anwalt aus Wiesbaden mit der Sache auseinander und verfolgten das Geschehen mit großem Interesse. In Trier wurde im April 2020 von einer Kanzlei ein Vergleich ausgehandelt zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentrale und VW, der in die deutsche Rechtsgeschichte einging.

VW gerät im Zuge von Dieselgate mit dem Automotor EA288 immer mehr unter Druck. Entgegen den Behauptungen von VW verbessern sich die Chancen für betroffene Autofahrer um einiges, berechtigte Ansprüche gegen den Autobauer gerichtlich durchzusetzen. Die Kanzlei aus Wiesbaden unterstützt jeden betroffenen Autobesitzer, der sich an Joachim Cäsar-Preller wendet. Dieselgate 2.0 betrifft viele bundesweit. Man darf nicht immer klein beigeben, sondern sollte sein Recht als Verbraucher vor Gericht bringen und klären lassen.

Rückruf wegen Abgasmanipulationen

Für die juristische Klärung der Sache liefert der Autobauer mit einem Schreiben unfreiwillig Munition. Dieses Schriftstück liegt einer Rechtsanwaltskanzlei vor. VW hat auch beim EA288 eine Möglichkeit entwickelt, die Emissionsgrenzwerte einzuhalten, leider nur auf dem Teststand und nicht im der täglichen Fahrpraxis. Mit diesem Umstand beschäftige sich das Landgericht Offenburg. Der Autobauer Audi gab die Teststandserkennung zu. Ein Schreiben, das aktueller ist, erhärtet den Verdacht. Während die Führung von VW im September 2015 in einer Mitteilung (Abgasskandel EA189) sehr deutlich zum Ausdruck brachte, dass „Gesetzesverstöße“ nicht geduldet werden. Der Skandal betreffe nur EA189. Alle anderen Autos entsprächen der Euronorm 6 und den gesetzlichen Abgasnormen und Vorschriften. Die Realität sieht allerdings anders aus. Inzwischen ist der Kanzlei aus Wiesbaden bekannt, dass auch nach der Mitteilung viele Euro-6-Fahrzeuge von VW zurückgerufen wurden, und zwar vom Bundesamt Kraftfahrt wegen Abgasmanipulationen.

Der Europäische Gerichtshof leitet eine neue Runde im Abgasskandal um EA 288 ein

Der Bundesgerichtshof ging dem Automobilhersteller auf den Leim, indem er die Mitteilung als korrekt bezeichnete. VW sei ab Mitte 2020 geläutert. Wer später als 22.07.15 einen Diesel von VW kaufte, kann seine Ansprüche kaum noch durchsetzen. Es muss gesagt werden, dass die VW Mitteilung nicht der Wahrheit entspricht. Der EA288 rückt verstärkt ins Visier der Gericht. Richter gehen davon aus, dass nicht zulässige Einrichtungen zum Abschalten in der Motoren verbaut sind. Es wurden Strafanzeigen wegen Prozessbetrugs gegen die VW Spitze gestellt.

Die Chancen, sich gegen VW gerichtlich durchzusetzen sind wieder besser, etwa beim EA288, seit sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit der Sache beschäftigt. Ein Gutachten vom April 2020 stuft die Abschalteinrichtungen als nicht zulässig ein. Ein Gang zum Anwalt aus Wiesbaden oder direkt zu einem Verkehrsrecht Anwalt aus Wiesbaden lohnt sich.

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