Einführung:

  • Das zusätzliche Ansparen einer kapitalgedeckten Zusatzversorgung fördert der Staat seit Januar 2002 mit Steuervorteilen und Zulagen. Die Eigenvorsorge ist zwar noch keine Pflicht, aber mittlerweile für alle, die auch im Rentenalter nicht auf ihren gewohnten Lebensstandard verzichten wollen, unbedingt notwendig.

Quelle: Renteninformation von Deutsche Rentenversicherung Bund

Aus Sicht des Arbeitnehmers bieten sich folgende Vorteile:

  1. Anspruch auf Entgeltumwandlung:

Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.

  1. Anspruchshöhe:

Anspruch besteht in Höhe von 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung (6.900 Euro monatlich festgesetzt, jährlich sind dies 82.800). Das entspricht einer Entgeltumwandlung von 276€ pro Monat.

  1. Seit 1. Januar 2019: Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG):

Arbeitgeber müssen nun bei Neuabschlüssen in der betrieblichen Altersversorgung verpflichtend einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV bezahlen. Dieser beträgt 15% des Umwandlungsbeitrags.

Für den Arbeitnehmer ist es wesentlich die Rentenlücke effektiv schließen zu können. Hierzu ist die betriebliche Altersvorsorge optimal geeignet, da Sie zusätzlich auch staatlich gefördert ist. Sie stellt also eine individuelle Lösung für die Altersvorsorge mit einer Arbeitgeberförderung dar und sollte unbedingt von jedem AN in Anspruch genommen werden.

Für eine persönliche Beratung steht Ihnen hierzu gerne die Kanzlei Cäsar-Preller in Kooperation mit GewerbeProfi Versicherungsmakler GP jederzeit zur Verfügung.

Aus Sicht des Arbeitgebers bieten sich folgende Vorteile bei der betrieblichen Altersvorsorge:

  1. Enthaftung des Arbeitgebers:

Als Arbeitgeber haben Sie gewisse Fürsorgepflichten für Ihre Arbeitnehmer. Dies beinhaltet u.a., dass Sie dem AN mitteilen müssen, dass Ihr Betrieb eine bAV zur Verfügung stellt. Wir präsentieren Ihnen hier Möglichkeiten, Ihr Unternehmen in diesen Bereichen komplett zu enthaften. Hierzu gehört auch eine entsprechende Dokumentation. Dies geschieht in enger Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden, die auf dieses Thema spezialisiert ist.

  1. Senkung von Lohnnebenkosten:

Oft denken AG, dass die bAV ein zusätzlicher Kostenapparat für die Firma darstellen wird. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Ein zusätzlicher Effekt abhängig vom Durchführungsweg ist, dass Sie als Arbeitgeber Lohnnebenkosten einsparen können. Wie konkret dies im Einzelfall aussieht, muss in einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Unternehmen geklärt werden. Auch hierbei unterstützt Sie die GewerbeProfi Versicherungsmakler GP in Verbindung mit der Kanzlei Cäsar-Preller.

  1. Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung:

Jeder Arbeitergeber kennt das Problem, dass es immer schwieriger wird, qualifizierte Mitarbeiter zu finden und diese dann auch langfristig an das Unternehmen zu binden. Es wird immer komplizierter sich von den Konkurrenten am Markt abzuheben. Genau hierbei kann die bAV ein wesentlicher Faktor werden, der Ihre Firma von allen anderen differenziert. Denn jedem AN ist es wichtig, dass er für seine Rente Unterstützung bekommt, vor allem vom Chef persönlich.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit Ihre loyalen Mitarbeiter für Ihre Betriebstreue zu belohnen.

Die GewerbeProfi Versicherungsmakler GP in Verbindung mit der Kanzlei Cäsar-Preller entwickeln mit Ihnen gemeinsam individuelle Konzepte für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen, wobei auch speziell für Schlüsselpositionen in Ihrem Unternehmen Lösungen gibt. Wir zeigen Ihnen außerdem, wie Sie unser Konzept für die Suche qualifizierter Mitarbeiter einsetzen können.

  1. Nutzung steuerrechtlicher Vorteile:

Als AG haben Sie die Möglichkeit auch für sich selbst steueroptimiert eine AV aufzubauen. Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, welche wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen gemeinsam als Arbeitgeber erarbeiten können. Oftmals wird seitens des AG die Vorsorgemöglichkeit nicht optimal ausgeschöpft.

  1. Erhöhung des Versorgungsniveaus der Mitarbeiter:

Im Rahmen der bAV sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter ihre Rentenlücken im Wesentlichen schließen können. Durch die oben beschriebenen Aspekte wie die Weitergabe der LNK, sowie Bonusmodelle für MA, greifen Sie aktiv in die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter ein. Sie erhöhen somit das Versorgungsniveau im Vergleich zu vielen anderen Unternehmen, was letztlich bedeutet, dass Ihr Unternehmen zu einem begehrten Unternehmen wird.

  1. Positives Unternehmensimage:

Zusammengefasst bedeutet die Installation einer funktionierenden betriebliche Altersversorgung gleichzeitig ein positives Unternehmensimage. Denn leider beschäftigen Sich heutzutage immer weniger Arbeitgeber mit diesem wichtigen Thema, obwohl Sie eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer haben.

  1. Versorgungsordnung:

All diese Details fassen wir für Sie in einer auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Versorgungsordnung zusammen. Besteht bereits eine Versorgungsordnung, so überprüfen und überarbeiten wir diese zu Ihrer Absicherung.

Sind Sie nun auch der Meinung, dass sich dieses Thema definitiv für alle Beteiligten lohnt? Dann zögern Sie nicht und profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung.

Richten Sie Ihr Unternehmen für die Zukunft Ihrer Mitarbeiter aus.

Um diese beschriebenen Vorteile für sich zu nutzen, stehen Ihnen die GewerbeProfi Versicherungsmakler GP in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller