Die Daimler AG wurde erneut durch das Landgericht Frankenthal im Diesel-Abgasskandal verurteilt. In der Urteilsbegründung stand laut Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden, am 21. April 2020 eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Somit wurde die verbraucherfreundliche Rechtsprechung fortgesetzt. Der Anwalt aus Wiesbaden teilt mit, dass mit den Urteilen und den Äußerungen am Bundesgerichtshof und Europäischen Gerichtshof, die Chancen gegen Daimler gestiegen sind. Am 30. April 2020 wurden die temperaturabhängig gesteuerten Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster, als unzulässig bezeichnet.

Die Trendwende hält an

Laut Anwalt aus Wiesbaden konnte nicht nur eine Trendwende im Diesel-Abgasskandal durch die Äußerungen am EuGH erreicht. Ein richterlicher Beschluss wurde laut Joachim Cäsar-Preller, dem Rechtsanwalt aus Wiesbaden, auch vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe erzielt. Es wurde im Januar 2020 bemängelt, dass durch das Oberlandesgericht Celle kein Guthaben eingeholt wurde, welches klären könnte, ob eine Manipulation im Abgaskontrollsystem im OM 651 vorgenommen wurde. Die Schadenersatzansprüche können laut Daimler Anwalt aus Wiesbaden nicht einfach als Behauptung abgewiesen werden. Es reicht auch aus, wenn die Argumente schlüssig vorgetragen werden. Im Diesel-Verfahren müssen jetzt vermehrt Gutachten eingefordert werden. Dadurch können die Vorwürfe der Verbraucher überprüft werden. Bisher äußerte sich Daimler im Verfahren sehr vage.

Der BHG hatte im Januar 2019 festgestellt, dass die Abschaltvorrichtungen mangelhaft sind. In einem Urteil vom Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof den Wolfsburger Autobauer verurteilt. Das Gericht meinte, dass die Abgasmanipulation lange vom Hersteller geplant wurde.

Durch die mögliche Manipulation sind die Diesel-Fahrzeuge im Wert gemindert. Betroffene Verbraucher sollten eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. In der ersten Instanz hat der Daimler Anwalt aus Wiesbaden bereits einige positive Urteile erstritten.

Die Fahrzeuge haben laut Joachim Cäsar-Preller, dem Anwalt aus Wiesbaden, den Grenzwert um das Fünffache überschritten. Nach dem Urteil der 3. Zivilkammer des Landgericht Frankenthals musste Daimler dem Kläger 52.981,27 Euro plus Zinsen bezahlen. Zusätzlich wird der Kläger von den Autokredit Darlehensverbindlichkeiten freigestellt. Das manipulierte Fahrzeug musste laut Daimler Anwalt aus Wiesbaden vom Autobauer zurückgenommen werden.

In diesem Fall wurde der Mercedes-Benz CLS 250 CDI (Abgasnorm 5) laut Rechtsanwalt aus Wiesbaden vom Kläger zum Preis von 23.900 Euro erworben. Das Gericht entschied, dass Daimler zu Schadenersatz verpflichtet ist, da nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch eine sittenwidrige Schädigung vorlag. Es wurde im Mercedes-Benz eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verwendet. Sie bewirkte, dass in den Abgasen die gesundheitsschädlichen Stickoxide reduziert wurden, wenn sich die Außentemperatur innerhalb von 6 Stunden um unter 3° C verändert hat. Auf dem Prüfstand der Zulassungsbehörden ist ein derartiger Umstand möglich, aber nicht im alltäglichen Leben. Sollten die Stickoxide nicht reduziert werden können, kommt es zur Überschreitung der gesetzlichen Emissionswerte.    

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