In dieser Woche wird eine weitere Runde im Dieselskandal eingeläutet und eröffnet den betroffenen Kunden eines Volkswagen die sich bereits für den Vergleich entschieden hatten, eine neue Option. Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich nun mit der Frage, ob und in welchem Umfang VW-Kunden eine Entschädigung erhalten sollten. Hintergrund ist die Klage eines betroffenen Kunden, dem bereits eine Entschädigung zugesagt wurde, der aber eine komplette Erstattung des Kaufpreises fordert. Weil Volkswagen dies als unbegründet ablehnt, weil eine grundsätzliche Täuschung nicht vorliegt, könnte nun der Bundesgerichtshof eine schnelle Entscheidung treffen. Die Richter könnten sich an der Auffassung von Eleanor Sharpston, Generalanwältin am EuGH, orientieren, die am 30. April 2020 die Meinung vertrat, dass Volkswagen gegen EU-Recht verstoßen habe. Folgt der Bundesgerichtshof dieser Auffassung, hätte dies weitreichende Folgen für andere Gerichte. Die Kanzlei Cäsar-Preller, die sich sehr viele betroffene Dieselfahrer vertritt, rechnet mit einem verbraucherfreundlichen Urteil.  

Diesel Anwalt aus Wiesbaden: VW-Kunden haben ein Widerrufsrecht

Für VW-Kunden, die bereits dem VW-Vergleich zugestimmt hatten, würde ein entsprechendes Urteil eine neue Handlungsoption eröffnen. Der Anwalt aus Wiesbaden rät dann zum Widerruf des Vergleichs. Bei Annahme des Vergleichs hat der Kunde grundsätzlich eine 14-tägige Widerrufsfrist. Kunden, die ab dem 22. April ihre Zustimmung gegeben haben, könnten nun die Entscheidung des BGH abwarten und gegebenenfalls den Weg der Einzelklage bevorzugen, so der mit dem Diesel Vergleich erfahrene Anwalt. Durch die höchstrichterliche Entscheidung besteht für die betroffenen VW-Kunden eine Möglichkeit auf deutlich höhere Entschädigungszahlungen.

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Der Diesel Vergleich Anwalt aus Wiesbaden bietet Teilnehmern der Musterfeststellungsklage ein Servicepakt mit umfangreichen Beratungsleistungen an. Die Kanzlei hat als Diesel Anwalt aus Wiesbaden bereits zahlreiche positive Entscheidungen für ihre Mandanten erzielen können. Das Beratungspaket des Anwalt aus Wiesbaden beinhaltet eine Prüfung der Auswirkungen der ersten Verhandlungen vor dem EuGH und BGH, schätzt die Aussichten ein und vergleicht diese mit dem vorliegenden Vergleichsangebot. Der Diesel Anwalt aus Wiesbaden schätzt das mögliche Prozessrisiko für den Verbraucher ein und eröffnet zudem eine transparente Prozessfinanzierung.

Joachim Cäsar-Preller, Diesel Anwalt aus Wiesbaden, rechnet mit hohen Erfolgsaussichten für die betroffenen Kunden, weil bereits im Vorfeld der höchstrichterlichen Entscheidung eine Wende in der Rechtsprechung stattgefunden hat. Demnach sei das vorsätzliche und sittenwidrige Verhalten von Volkswagen unstrittig. Das Vergleichsangebot des Autobauers stände deshalb auf der Kippe, so der Diesel Vergleich Anwalt. Kunden könnten dann deliktische Zinsen in Rechnung stellen und somit insgesamt höhere Entschädigungszahlungen erzielen.  

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