Im Dezember 2021 wurde durch Gesetz beschlossen, dass ab dem 15.03.2022 jeder im Gesundheitsdienst Arbeitende nachweisen muss, dass er vollständig geimpft ist.

Das Ganze nennt man auch ,,Impfpflicht im Gesundheitswesen‘‘, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Die Arbeitgeber haben dies zum 15.03.2022 zu prüfen und in den Fällen, in denen eine Impfung nicht erfolgt ist, dies an das Gesundheitsamt zu melden, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Das Gesundheitsamt wird dann wohl für die betreffenden Mitarbeiterinnen oder die betreffenden Mitarbeiter ein Beschäftigungsverbot aussprechen, was dann am Ende zu einer arbeitgeberseitigen Kündigung führen wird.

Viele Betriebe im Gesundheitswesen warnen davor, dass die so dringend benötigten Pflegekräfte die Gesundheitsunternehmen verlassen werden, ohne dass man überhaupt wisse, wie man diese Lücke wird schließen können.

Auf der anderen Seite darf man die betroffenen nicht geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht beschäftigen, und aus betriebsökonomischen Gründen wird dann wohl eine Kündigung folgen.

Der Kündigung kann dann mit einer Kündigungsschutzklage begegnet werden. Wichtig ist, dass ab der Übergabe oder dem Zugang der Kündigung nur drei Wochen verbleiben, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Es ist also Eile geboten.

Ob und in wieweit dieses Gesetz überhaupt verfassungsgemäß ist, wird derzeit auf der Grundlage mehrerer Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft.

Bedauerlicherweise wird ein etwaiges Urteil nicht so schnell zu erwarten sein.

Deshalb muss jeder einzelne Betroffene sein Recht selbst suchen.

Ich bin seit 25 Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.

Gerne berate ich Sie.

Joachim Cäsar-Preller

Rechtsanwalt

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller