Ihr Rechtsanwalt für Reiserecht in Wiesbaden informiert:

Durch Urteil vom 20.07.2022 (Az.: 13 U 280/21) entschied das OLG Frankfurt am Main, dass Fluggäste keine Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben, wenn bereits im Insolvenzverfahren befindliche Fluggesellschaften vereinzelt noch Flüge aus Kulanz durchführen.

EU-Fluggastrechteverordnung greift nicht –
Ihr Rechtsanwalt für Reiserecht in Wiesbaden berät

Begründet wurde dies damit, dass aus Kulanz durchgeführte Flüge als „kostenlos“ im Sinne der EU- Fluggastrechteverordnung zu qualifizieren sind. In diesen Fällen ist die Verordnung gerade nicht anwendbar.

Ein Fluggast klagte zunächst vor dem Landgericht Darmstadt. Bei seinem aus Kulanz durchgeführten Flug war es zu erheblichen Verspätungen und Umbuchungen gekommen. Als die Klage hier vollumfänglich abgewiesen wurde, zog er vor das OLG Frankfurt. Auch hier hatte die Klage jedoch keinen Erfolg.

Ob die EU-Fluggastrechteverordnung in Ihrem individuellen Fall anwendbar ist, prüfen wir für Sie gerne. Wir sind eine in Wiesbaden ansässige Rechtsanwaltskanzlei und blicken auf 25 Jahre Erfahrung zurück.

Ein Termin zu einem kostenlosen Orientierungsgespräch in der Kanzlei Cäsar-Preller bei Ihrem Rechtsanwalt für Reiserecht in Wiesbaden können Sie deutschlandweit unter der Rufnummer 0611 450230 vereinbaren.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller