Der Bundesgerichtshof hat erstmals Schadensersatzansprüche gegen manipulierte Dieselmotoren von der Marke Audi geprüft. In diesem Verfahren wandte die Audi AG gegen Schadenersatzansprüche ein, dass doch die geschädigten Verbraucher ein sogenanntes verbrieftes Rückgaberecht bei finanzierten Neuwagenverträgen gehabt hätten. Statt des Schadensersatzanspruches hätten doch wieder die geschädigten Käufer das verbriefte Rückgaberecht in Anspruch nehmen müssen und sich somit von dem Fahrzeug trennen müssen, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt. Vielmehr hat er festgehalten, dass auch für den Fall, dass bei einem finanzierten KFZ-Kauf ein verbrieftes Rückgaberecht besteht, der Verbraucher nicht auf dieses Rückgaberecht verwiesen ist, sondern gleichsam Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller, wie hier die Audi AG, geltend machen kann, teilt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit.

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