Auch in Wiesbaden kennt man solche Geschichten: Das Arbeitsverhältnis in einer Firma frustriert nur. Zank und Gängelei am Arbeitsplatz stehen an der Tagesordnung. Der Arbeitnehmer fällt einen Entschluss – er kündigt. Oder vielleicht kündigt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen. Stellen Sie sich an dieser Stelle die Frage, ob es nicht legitim wäre, würde der Arbeitnehmer sich krankschreiben lassen? Oder das käme Ihnen kaum in den Sinn. Sie fragen sich viel eher, was Ihnen drohte, erkrankten Sie tatsächlich nach vorangegangener Kündigung. Ab wann sollte man im Fall der Kündigung einen Anwalt in Wiesbaden zu Rate ziehen?

Wer krank ist, der ist krank – im Zweifelsfalls einen Anwalt fragen

Selbstverständlich dürfen Sie sich auch nach einer Kündigung krankschreiben lassen. Dies würde Ihnen auch ein im Arbeitsrecht ausgebildeter Anwalt in Wiesbaden nahelegen. Es spielt im Wesentlichen auch keine Rolle, ob die Kündigung durch Sie oder den Arbeitnehmer erfolgt ist. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie eine Krankheit keinesfalls vortäuschen sollten. Zwar wird ein Arbeitnehmer eine wirksame Krankschreibung durch einen Arzt – diese muss selbstverständlich durch einen Arzt erfolgen – nicht unbedingt entkräften können. Verhalten Sie sich im Krankheitsfall jedoch nicht entsprechend, zum Beispiel weil Sie bei einer ausgedehnten Shoppingtour in der Wiesbadener Innenstadt beobachtet wurden – dann drohen eventuell tatsächliche Konsequenzen.

Anwaltliche Beratungen sind häufig sinnvoll bei Problemen auf der Arbeit

Es ergibt Sinn, bei komplizierten rechtlichen Fragen einen Anwalt aus Wiesbaden einzuschalten. Falls Sie mit rechtlichen Fragen hinsichtlich des Arbeitsrechts oder Arbeitsschutzes konfrontiert sind, kann ein auf diesen Bereich spezialisierter Anwalt aus Wiesbaden weiterhelfen. Im Falle einer Kündigung einen Anwalt zu kontaktieren, rät sich unbedingt, wenn Sie beispielsweise Schwierigkeiten mit ausstehenden Lohnzahlungen, noch bestehenden Urlaubsansprüchen und der Frage nach Rechtswirksamkeit der Kündigung feststellen. Sie sind sich nicht sicher, ob es sich um einen rechtlich relevanten Aspekt handelt? Auch bei dieser Frage hilft Ihnen die Kanzlei Cäsar-Preller gerne weiter.  

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