Die Meldungen über chaotische Zustände an deutschen und internationalen Flughäfen lassen nicht nach. Es wird über teils extreme Verspätungen berichtet. 

Wie Sie sich als Verbraucher dagegen wehren können, erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Reiserecht in Wiesbaden.

Um in den Urlaub zu fliegen, muss man diesen Sommer nicht nur Gepäck, Sonnencreme und ein Badetuch mitnehmen, sondern auch eine Menge an Geduld und guten Nerven. Hier sind Sie als Verbraucher jedoch nicht schutzlos, unter Umständen steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch zu. Um diesen geltend zu machen, hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Reiserecht in Wiesbaden.

Bei einem annullierten Flug kann der Verbraucher entweder die Entschädigung des kompletten Fluges wünschen oder sich auf einen anderen Flug umbuchen lassen. Im Falle dessen, dass die Airline Sie nicht umbucht, haben Sie Anspruch darauf, den Flugpreis für den Ersatzflug ersetzt zu bekommen. 

Sollte Ihr Flieger mit mehr als drei Stunden Verspätung landen, haben Sie Anspruch auf Kompensation, abhängig von den geflogenen Kilometern. Dieser Anspruch ist in der Europäischen Fluggastrechteverordnung wie folgt geregelt:

  • Bei einer Strecke von bis zu 1.500 km ist eine Entschädigung in Höhe
                von 250,00 € vorgesehen
  • Bei einer Mittelstrecke zwischen 1.500 km bis 3.500 km ist eine
                Entschädigung in Höhe von 400 € vorgesehen 
  • Bei einer Langstrecke ab 3.500 km ist eine Entschädigung in Höhe von
                600 € vorgesehen

Gerne setzt Ihr Rechtsanwalt für Reiserecht in Wiesbaden auch Ihre Ansprüche aus Flugausfällen und Flugverspätungen für Sie durch. Hierzu können Sie sich in einem kostenlosen Orientierungsgespräch in der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller beraten lassen. Termine können unter der Rufnummer 0611 450230 vereinbart werden. 

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller