Die German Pellets GmbH ist pleite. Das Amtsgericht Schwerin hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 10. Februar 2016 eröffnet (Az.: 580 IN 64/16). Den Antrag des Unternehmens auf Insolvenz in Eigenverwaltung lehnte das Gericht allerdings ab und bestellte eine vorläufige Insolvenzverwalterin.
 
Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung an Bord und versucht mit Hilfe eines Sachwalters das Unternehmen zu sanieren. Entsprechende Weichen hatte die German Pellets GmbH nach eigenen Angaben schon gestellt. Das Amtsgericht Schwerin hat der Eigenverwaltung allerdings vorläufig nicht stattgegeben. Wie der „Focus“ online berichtet, war das Gericht mit der Zusammensetzung des Gläubigerausschusses nicht einverstanden, da dieser nicht entsprechend der Anlegerstruktur zusammengesetzt sei. „Das hört sich auch nicht unbedingt nach einem Vertrauensbeweis an. Nun muss die vorläufige Insolvenzverwalterin über die weiteren Schritte entscheiden. Sie muss u.a. prüfen, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens bestehen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
 
Für die Anleger der drei Anleihen und der Genussrechte ist spätestens mit dem Insolvenzantrag klar, dass ihr investiertes Geld verloren sein könnte. Insgesamt geht es um rund 260 Millionen Euro. „Für die Anleger steht jetzt die Sicherung ihres investierten Kapitals im Vordergrund. Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Parallel können aber auch weitere rechtliche Möglichkeiten geprüft werden, u.a. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen“, sagt Cäsar-Preller.
 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
 
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