Es ist wissenschaftlich belegt, dass Schadstoffe in Wohnräumen zu den Hauptursachen von Krankheiten zählen. Neben den Belastungen der Außenluft und der Lebensmittel sind es die Schadstoffe in Wohnräumen, die unserer Gesundheit Tag für Tag zusetzen. Das Schlimme dabei ist, dass wir überhaupt nicht wissen, welche Schadstoffe sich in Innenräumen befinden.

Wir raten jedem Interessiertem, bevor er in einen Mietvertrag einsteigt, die ins Auge genommene Mietwohnung auf z. B. krebshervorrufende Schadstoffe untersuchen zu lassen. Zu den krebserregenden Stoffen gehören z. B. Schimmel, Asbest, Formaldehyd, PCB, Teerkleber, Elektrosmog und viele andere Stoffe. Schützen Sie sich und Ihre Familie vor diesen Giftstoffen und prüfen die Wohnung, bevor sie einziehen.

Natürlich macht es auch aus Gesundheitsschutzgründen viel Sinn, eine bereits bezogene Mietwohnung im Nachhinein zu untersuchen, ob krankheitserregende Stoffe vorhanden sind. Bei Feststellung solcher Stoffe, gibt es nicht nur die Möglichkeit einer Mietminderung und Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, sondern der Vermieter ist auch auf dessen Kosten verpflichtet, eine Sanierung der Mietwohnung vorzunehmen. Außerdem müssen die Kosten für ein Sachverständigengutachten vom Vermieter getragen werden.

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten unserer Sachverständigen für Baubiologie, Frau Birgit Cäsar-Preller. Die Erstberatung ist kostenfrei. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller unter der Telefonnummer: 0611 / 450 230.

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