Seit der Pandemie haben zahlreiche Unternehmen, zum Schutze der Mitarbeiter, auf Homeoffice gesetzt. Dies hat dazu geführt, dass Arbeitnehmer sich an diesen Zustand teilweise gewöhnt haben und die Vorzüge der Heimarbeit in Erfahrung gebracht haben. Doch mit der Möglichkeit, die Arbeit von Zuhause aus zu erledigen, ist seit dem 1. Juli 2021 offiziell Schluss. Arbeitnehmer sind, aufgrund sinkender Inzidenzwerte, nicht mehr dazu verpflichtet, Heimarbeit anzubieten. Dabei besteht, ungeachtet dieser Tatsachen, die Möglichkeit mit dem Arbeitgeber, Homeoffice zu vereinbaren. Mit Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden, ist es möglich, sich über wichtige Vertragsdetail zu informieren, die für das Homeoffice wichtig sind.

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Viele Arbeitnehmer möchten das Homeoffice beibehalten oder zumindest teilweise ins Berufsleben integrieren. Die Mischung aus Homeoffice und Büroarbeit vor Ort in der Betriebsstätte haben sich als zukunftsfähiges Arbeitsmodell erwiesen. Mit der Kanzlei in Wiesbaden ist es möglich, sich über die rechtlichen Hürden und Möglichkeiten zu informieren. Mit einem entsprechenden Anwalt aus Wiesbaden kann man die eigene Lage realistisch einschätzen, um entsprechende Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu treffen.


Beachtenswertes für Arbeitgeber und -Nehmer

Bis heute gibt es keine rechtliche Basis, die es zulässt, dass man ein Recht auf Homeoffice hat. Arbeitgeber dürfen es nicht anordnen. Es kann jedoch unter beidseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und -Nehmer vertraglich vereinbart werden. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist es ratsam eine Kanzlei in Wiesbaden miteinzubeziehen. So wird sichergestellt, dass alle wichtigen Kernpunkte im Vertrag geregelt sind. Hierzu gehört die Festlegung der Dauer. Zusätzlich sind laut dem Rechtsanwalt Karsten Bayer auch Widerrufsvorbehalt bedeutsam. Es geht dabei um vertragliche Fixierungen, die festlegen, unter welchen Bedingungen, die Homeofficepflicht frühzeitig beendet werden kann. Auch Arbeitgeber profitieren von einem Corona Anwalt in Wiesbaden. Mit einer rechtlichen Beratung ist es möglich, die Formulierungen konkret zu gestalten, damit man als Arbeitgeber einschätzen kann, wann man damit rechnen kann, dass eine Homeofficearbeit in absehbarer Zeit beendet wird bzw. widerrufen wird.

Im Zuge der Coronapandemie kam es zu einem Umdenken, wenn es um die Art und Weise geht, wie man arbeitet. Dabei ist es wichtig, auf aktuelle Gesetze zu achten, um zu ergründen, wie man in Zukunft das Homeoffice ins Berufsleben integrieren kann.

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