Durch die Corona-Krise ist insbesondere auch die Veranstaltungsbranche von erheblichen Einschnitten und Einbußen betroffen. „Wer zahlt die Zeche, wenn Veranstaltungen abgesagt werden müssen?“, fragt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller. Diese Frage wird in der Rechtsprechung und Literatur noch sehr uneinheitlich beantwortet. Es geht einmal mehr um die Risikoverteilung im Zusammenhang mit einer weltweiten Pandemie.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt mehrere selbstständige Unternehmer aus der Veranstaltungsbranche, die von größeren Unternehmen als Subunternehmer für Veranstaltungen gebucht wurden. Mussten diese Veranstaltungen abgesagt werden, verweigerte der Hauptunternehmer den Subunternehmern häufig die Zahlung der geschuldeten Honorare unter zumeist vorgeschobenen oder fadenscheinigen Gründen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller setzt sich auch für Kleingewerbetreibende aus Kunst, Musik und Kultur ein. „Die ausbleibenden Honorare sind häufig eine Art Todesstoß für Kleinunternehmer, die natürlich darauf angewiesen sind, für ihre gute Arbeit auch rechtzeitig und vollständig bezahlt zu werden“, meint Rechtsanwalt Christof Bernhardt.

Ein Verfahren vor dem Landgericht Köln ist ganz aktuell mit einem guten Ergebnis für den betroffenen Mandanten geendet; die Gegenseite muss über 90 % der Gesamtforderung des Mandanten ausgleichen.

Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden

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