Auf internationalen Flughäfen gehen laut Luftverkehrs-Netzwerkes Sita täglich mehr als 90.000 Koffer verloren.

Entschädigung

Wann Ihnen eine Entschädigung zusteht, erklärt Ihnen Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

„Grundsätzlich haftet die Airline, wenn das Gepäck beim Transport verloren geht.“ Erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

 „Allerdings haftet diese nicht, wenn der Verlust auf mangelhafte Qualität oder Defekte des Gepäckstücks zurückzuführen ist oder wenn wertvolle Gegenstände im Gepäck transportiert werden.“ erläutert Rechtsanwalt Cäsar-Preller die Ausnahmen der Haftung. 

Was ziehe ich im Urlaub an?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller hat einen weiteren wichtigen Hinweis für Reisende:

 „Wenn Ihr Gepäck verloren gegangen ist, müssen Sie in Ihren Urlaub nicht ständig die gleichen Sachen tragen. Sie können sich Wechselkleidung kaufen und diese Kosten gegenüber der Airline geltend machen. Jedoch sei darauf hingewiesen, dass die Kosten in der Regel nicht vollständig, sondern in der Regel lediglich zur Hälfte, übernommen werden.“ 

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Auch wenn dies selbstverständlich nicht notwendig ist, empfiehlt der Rechtsanwalt aus Wiesbaden vor der Abreise ein Foto vom Inhalt des Gepäcks zu machen, um für alle Eventualitäten abgesichert zu sein. 

Hatte Ihr Urlaub einen schlechten Start oder gab es auf der Reise unerwartete Probleme? Anwalt für Reiserecht Herr Cäsar-Preller aus Wiesbaden steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit am Ende des Urlaubs die schönen Erinnerungen überwiegen.

Das erste Orientierungsgespräch in der Kanzlei Cäsar-Preller ist kostenlos. Einen Termin können Sie unter 0611/450230 vereinbart.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller