In Deutschland gilt freie Anwaltswahl, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Die Rechtschutzversicherungen versuchen natürlich, ihre Kosten für die Rechtsvertretung ihrer Versicherungsnehmer so gering wie möglich zu halten. Viele Rechtschutzversicherer versuchen erst einmal, die Sache über eine telefonische Hotline abzuklären oder empfehlen eine telefonische Mediation. Dahinter steckt der Versuch der Rechtschutzversicherer, den Fall erst gar nicht zum Anwalt kommen zu lassen, etwa unabhängig davon, ob dies für die Versicherungsnehmer von Vorteil ist oder nicht. Die Rechtschutzversicherung denkt hier nur an ihren eigenen Vorteil, nämlich Geld sparen.

Hierauf sollte sich, nach Ansicht des Herrn Rechtsanwalt Cäsar-Preller, niemand einlassen. Er empfiehlt, sich einen Anwalt seiner Wahl zu suchen und nicht etwa auf einer Empfehlung seiner Rechtschutzversicherung zu vertrauen. Denn, und dies wissen viele Versicherungsnehmer von Rechtschutzversicherungen nicht, vereinbaren die Rechtschutzversicherer mit ihren sogenannten Kooperationsanwälten geringere Gebühren, als eigentlich gesetzlich vorgesehen. Die Rechtsanwälte zahlen dabei einen hohen Preis dafür, dass sie von einer Rechtschutzversicherung empfohlen werden. Dabei knebeln viele Rechtschutzversicherer diese Anwälte bis hinunter an die Schmerzgrenze. Dass solche Rechtsanwälte am Ende natürlich auch vielleicht nicht die allerbesten Rechtsvertreter der eigenen Interessen sind, kann sich jeder Rechtssuchende vorstellen. Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt deshalb einem Rechtssuchenden, sich ein eigenes Bild und eine eigene Wahl seines Vertrauensrechtsanwalts zu machen. Die Rechtschutzversicherung muss jeden Anwalt, den sich ihr Versicherungsnehmer aussucht, vollumfänglich bezahlen, wenn ein sogenannter Rechtschutzfall vorliegt.

Hier versuchen jetzt manche Rechtschutzversicherer wieder, richtig Kosten zu sparen. Sie machen es ihren Versicherungsnehmern und ihren selbstgewählten Anwälten schwer, überhaupt eine Rechtschutzdeckung zu bekommen. Manchmal ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Rechtschutzversicherung komplizierter und langwieriger, als die Bearbeitung des eigenen Falles. Dies kann nicht im Interesse der Versicherungsnehmer sein.

Sie wurden vielfach mit hohen Versprechungen in die Rechtschutzversicherung hinein vermittelt und erwarten nunmehr, dass die Rechtschutzversicherung einfache Deckung erteilt und die gesetzlichen Gebühren der Rechtsanwälte bezahlt. Es ist schädlich für die Rechtswahrnehmung, wenn der größte Teil der Korrespondenz sich zwischen Anwalt und Rechtschutzversicherung abwickelt. Der Rechtsanwalt soll sich unbedingt auf die Falllösung konzentrieren können. Dafür benötigt er Rechtschutzversicherungen, die an der Seite ihrer Versicherungsnehmer stehen.

Es hat sich dann eine neue Unart bei einigen Rechtschutzversicherern wie der ÖRAG, DMB, RMV und ARAG herausgebildet. Sie erteilen widerwillig Deckungen und versuchen, nach einem verlorenen Prozess das Geld von ihren Versicherungsnehmern bzw. deren Anwalte zurückzubekommen im Rahmen eines Regress-Prozesses.

Dies stört das Vertrauensverhältnis zwischen Versicherungsnehmer, Rechtschutzversicherung und den Anwälten der Rechtschutzsuchenden.

Das ganze Prinzip baut darauf, dass man sich auf eine Rechtschutzzusage seiner Rechtschutzversicherung zu 100% verlassen können muss. Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller hat, wie viele andere Rechtsanwälte in Deutschland, beobachten müssen, dass sich hieran viele Rechtschutzversicherungen, wie z. B. die oben genannten, nicht mehr halten.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller ist unabhängig von Rechtschutzversicherungen der alleinige Vertreter seiner Mandanten.

Besuchen Sie unseren YouTube Kanal Joachim Cäsar-Preller.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller