Die hohen Energiekosten werden viele Mieter in ihrer Nebenkostenabrechnung zu spüren bekommen. Da ist es ein kleiner Trost, dass sie zumindest bei der Klimaabgabe für Wohngebäude entlastet werden sollen – allerdings erst ab 2023. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung Ende Mai auf den Weg gebracht.

Die Kohlendioxid-Abgabe für Wohngebäude wurde 2021 eingeführt. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Wohngebäuden zu senken. Bisher wurden die Kosten für die CO2-Abgabe, geschätzt rund eine Milliarde Euro, allein von den Mietern getragen. Das soll sich ab 2023 ändern. Dann sollen auch die Vermieter einen Teil der Kohlendioxid-Kosten übernehmen.

Vermieter sollen zwischen null und neunzig Prozent der CO2-Abgabe tragen

Wie hoch dieser Anteil ausfällt, haben die Vermieter gewissermaßen selbst in der Hand. Je nach Energieeffizienz des Gebäudes tragen die Vermieter zwischen null und 90 Prozent der Klimaabgabe. So soll ein Anreiz geschaffen werden, die Immobilien energetisch zu sanieren und z.B. alte Heizungen oder Fenster gegen moderne auszutauschen.

Je geringer der Energieverbrauch des Hauses ist, umso kleiner fällt der Anteil des Vermieters an der CO2-Abgabe aus. Andersherum sinkt der Mieteranteil an der Klimaabgabe, wenn Heizung oder Dämmung zu wünschen übriglassen und die Energiekosen dadurch hoch sind. Das Stufenmodell erfasst mehr als 13 Millionen Wohnungen. Bei Gewerbeimmobilien sollen die Kohlendioxid-Kosten gleichmäßig auf Mieter und Vermieter verteilt werden.

Konfliktpotenzial zwischen Mieter und Vermieter

Kritik an dem Vorhaben gibt es von sowohl vom Eigentümerverband Haus und Grund als auch vom Deutschen Mieterbund.

Die Aufteilung der CO2-Abgabe birgt zudem auch Konfliktpotenzial zwischen Mietern und Vermietern. „Beide Parteien müssen darauf achten, welche energetischen Maßnahmen umgesetzt werden und welche Auswirkungen diese auf die Verteilung der Klimaabgabe und andere Nebenkosten haben“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller