Konten dürfen nicht ohne Weiteres gekündigt werden

Ein Girokonto ist heutzutage sehr wichtig, sodass erhebliche Probleme auftreten können, wenn ein solches gekündigt wird.

Grundsätzlich besteht jedoch Vetragsfreiheit, sodass eine Bank nicht gezwungen werden kann ein Konto für einen Verbraucher zu führen, erläutert der Wiesbadener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.

Dieser Grundsatz gilt jedoch für die meist kommunalen Sparkassen nur eingeschränkt, wie jetzt auch der Bundesgerichtshof entschieden hat.

Sparkassen unterliegen als „Anstalten des öffentlichen Rechts“ besonderen Vorschriften, erklärt Cäsar-Preller.

Insbesondere ist Ihnen die Kündigung eines Girokontos nur aus wichtigem Grund gestattet. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass Jedermann praktisch einen Anspruch auf ein Girokonto bei einer Sparkasse hat.

In einer nunmehr veröffentlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes, verfestigte dieser diese Ansicht weiter.

Er erklärte eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam, welche der Bank die grundsätzliche Möglichkeit der Kündigung des Girokontos erlaubte.

Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist die Bank direkt an das Grundgesetz gebunden und dürfe daher nicht ohne sachgerechten Grund, dass heißt willkürlich den Zugang zu ihren Produkten beschneiden, erläutert Cäsar-Preller die Entscheidung.

Ein solcher lässt sich bei der Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis jedoch kaum konstruieren.

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