Eine Änderung ist im Krankenversicherungsschutz eingetreten. „Seit dem 01.10.2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenversicherung den Leistungskatalog um drei neue Angebote erweitert“, teilt der Rechtsanwalt Wiesbaden: Christof Bernhardt, Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, mit. Im Einzelnen ergeben sich in folgenden Bereichen Erweiterungen:

Screening von Neugeborenen

„Bei der Untersuchung von Neugeborenen kann jetzt auch eine Überprüfung auf spinale Muskelatrophie und Sichelzellenkrankheit erfolgen“, berichtet Rechtsanwalt Wiesbaden; Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller. Bei der Muskelkrankheit können Nervenzellen im Rückenmark absterben. Bei der Sichelzellenkrankheit erfolgen Störungen in der Versorgung des Körpers mit Sauerstoff.

Test auf Hepatitis B und C

„Machen die Versicherten von ihrer Möglichkeit Gebrauch, sich im Alter von 35 Jahren oder mehr einem Gesundheits-Checkup zu unterziehen, wird nunmehr auch auf die Virus­erkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C getestet“, teilt Rechtsanwalt Wiesbaden; Christof Bernhardt, zuständig für den Bereich Sozialrecht und den Bereich Versicherungsrecht, mit. Hiermit sollen frühzeitig Krankheiten wie Leberzirrhose oder Leberkrebs erkannt und entsprechend therapiert werden können.

Gruppentherapie als Grundversorgung

„Schließlich bestehen neue Angebote für Patienten in der ambulanten Psychotherapie“, teilt der Sozialrechtler Herr Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller mit. Speziell ist nunmehr auch auf Empfehlung des behandelnden Therapeuten eine Gruppentherapie möglich, ohne dass dies eigens bei der Krankenkasse beantragt werden möchte.

Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden

Aktenvermerk vom 08.10.2021 in Sachen Christof Bernhardt ./. Artikel 8937/13

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