Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Gebührenerhöhungen bei Girokonten ohne ausdrückliche Zustimmung des Bankkunden unwirksam sind. Einige Banken wie die Ing Diba haben darauf reagiert und ihren Kunden teilweise schon die zu viel gezahlten Gebühren zurückerstattet und die Gebühren auf den Stand vom 01.01.2018 zurückgesetzt.

Andere Banken und Sparkassen gehen hier einen anderen Weg. Sie weisen darauf hin, dass man auf Anspruchstellungen ihrer Bankkunden warten würde und gegebenenfalls bei in Anspruchnahme darauf angemessen reagieren würden. Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller übersetzt dies dahingehend, dass der Bankkunde, der seine Gebührenrückerstattung einfordert, damit rechnen muss, dass ihm der Girovertrag gekündigt wird.

Mit dieser versteckten Drohung beabsichtigen einige Banken und Sparkassen, ihre Kunden von der Gebührenrückerstattung abzuhalten.

Entsprechende Kündigungen durch Banken und Sparkassen wären nach Ansicht des Fachanwalts für

Bank -und Kapitalmarktrechts Rechtsanwalt Cäsar-Preller unwirksam. Es gilt in Deutschland der Rechtsgrundsatz, dass demjenigen, der seine Rechte wahrnimmt, kein Nachteil entstehen darf. Etwas anderes wäre es allerdings, wenn Kunden ihre berechtigten Ansprüche nach dem

Bundesgerichtshofsurteil vom April 2021 in Anspruch nähmen, ihren Girovertrag gekündigt bekämen.

Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller rät allen betroffenen Bankkunden, sich gegen ausgesprochene Kündigungen in diesem Zusammenhang zur Wehr zu setzen.

Für eine Einzelberatung stehen wir gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller Fachanwalt für Bank -und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Bau — und Architektenrecht

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