„Für die Anleger ist dies ein wichtiger Termin. Es geht um ihr Geld. Denn sie sollen massiven Einschnitten bei den Anleihebedingungen zustimmen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
 
Die Laurèl GmbH hatte im November 2012 eine Anleihe mit einem Volumen von 20 Millionen Euro begeben (ISIN: DE000A1RE5T8). Bei einer fünfjährigen Laufzeit ist die Anleihe mit 7,125 Prozent p.a. verzinst. Die Zinsen sind jeweils zum 16. November fällig. Im November 2017 steht die Anleihe zur Rückzahlung an.
 
Geht es jedoch nach den Plänen des Modeunternehmens wird es dazu nicht kommen. Denn die Anleger sollen über massive Einschnitte abstimmen. So soll die Hauptforderung der Laurèl-Anleihe auf 22 Prozent ihres Nennwerts herabgesetzt werden. Anders ausgedrückt sollen die Anleger auf 78 Prozent ihrer Forderung verzichten. Im Gegenzug soll diese Forderung dann vorzeitig zurückgezahlt werden. Auf die Anleger kommt noch mehr zu. Auf die Zinsen ab dem 1. September 2016 sollen sie verzichten und die am 16. November fälligen Zinsen sollen bis zum 30. Juni 2017 gestundet werden.
 
„Unterm Strich wird den Anlegern einiges abverlangt. Von 100 investierten Euro blieben nach diesen Vorstellungen nur noch 22 Euro übrig. Umso wichtiger ist die Gläubigerversammlung am 14. November“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Die erste Gläubigerversammlung war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50 Prozent der Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Die zweite Versammlung ist allerdings schon bei einem Quorum von 25 Prozent beschlussfähig.
 
Da auf die Anleger massive finanzielle Verluste zukommen, können sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu kann ggf. auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gehören, falls die Anleger beispielsweise fehlerhaft beraten wurden.
 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
 
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