Nunmehr sind einzelne Versicherungsgesellschaften bereits dazu übergegangen, ihren Kunden die Kündigung der Lebensversicherungsverträge zu erklären. Könnte hier eine zweite Kündigungswelle wie schon bei den Bausparverträgen drohen? Auch hier waren Verträge langfristig abgeschlossen worden, und von den Entwicklungen am Kapitalmarkt wie auch im Steuerrecht sollten letztlich die Kunden und nicht die Bausparkassen profitieren, sodass die Kassen aus eigenen Rentabilitätserwägungen heraus massenweise Kunden gekündigt haben. Die Zulässigkeit dieser Kündigungen wird von verschiedenen deutschen Oberlandesgerichten unterschiedlich beurteilt. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus; verschiedene Verfahren sind dort anhängig.

 

Doch was heißt dies für die Lebensversicherungen? „Es scheint hier in jedem Falle geboten, einer Kündigung zunächst einmal zu widersprechen und sie nicht einfach zu akzeptieren“, macht sich Rechtsanwalt Cäsar-Preller für die Rechte der Versicherten stark. Es kann also nur geraten werden, sich bei Erhalt einer Kündigung umgehend kompetente rechtliche Beratung einzuholen.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller