Viele Menschen haben für ihre finanzielle Absicherung im Alter auf eine Lebensversicherung gesetzt. Durch die Entwicklung in den vergangenen Jahren ist die Lebensversicherung als Mittel zur Altersvorsorge jedoch zunehmend unattraktiv geworden.

Überschussbeteiligungen fallen schon seit Jahren immer geringer aus. Der Garantiezins liegt bei Kapitallebensversicherungen, die seit 2017 abgeschlossen wurden, gerade mal noch bei 0,9 Prozent. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt sogar, den Zinssatz ab 2021 auf 0,5 Prozent abzusetzen. Zum Vergleich: Die Inflationsrate in Deutschland lag im Juni bei 0,9 Prozent.

Sinkende Renditeerwartungen bei Lebensversicherung

Solche Rahmenbedingungen machen die Lebensversicherung zunehmend finanziell unattraktiv. Renditeerwartungen gehen gegen Null. Im schlimmsten Fall bekommt der Verbraucher nach Ablauf der Police sogar weniger heraus als er über Jahre eingezahlt hat.

Hauptgrund für die Entwicklung ist das seit Jahren anhaltende Niedrigzinsniveau, das auch die Versicherungsunternehmen in Schwierigkeiten bringt. Nach einer aktuellen Analyse des Bundes der Versicherten (BdV) hat rund ein Viertel der untersuchten Unternehmen aufgrund der angespannten finanziellen Situation Probleme.

Widerspruch statt Kündigung

Für viele Verbraucher stellt sich inzwischen die Frage, ob es sich lohnt, ihre Lebensversicherung fortzuführen. „Eine vorzeitige Kündigung der Police ist jedoch nicht ratsam. Dann erhalten die Verbraucher nur den in der Regel enttäuschenden Rückkaufswert zurück. Lohnender kann der Widerspruch der Lebensversicherung sein“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Anders als bei der vorzeitigen Kündigung erhält der Verbraucher beim Widerruf der Lebensversicherung seine geleisteten Beiträge vollständig zurück. Denn der Versicherer darf Abschluss- oder Verwaltungskosten dann nicht auf ihn abwälzen. Nur für den gewährten Versicherungsschutz muss er sich einen Abschlag gefallen lassen.

Möglich ist der Widerspruch, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt oder ihm nicht alle notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat. „Dann wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Widerspruch ist noch Jahre nach Abschluss der Police möglich“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit Verbraucher beim Widerruf der Lebens- oder Rentenversicherung und bietet eine kostenlose Erstberatung an.

Mehr Informationen: https://www.caesar-preller.de/

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller