Fiat und damit auch Wohnmobile sind im Abgasskandal angekommen. Wegen
Abgasmanipulationen bei einem Wohnmobil auf Basis des Fiat Ducato hat das
Landgericht Koblenz mit Versäumnisurteil vom 1. März 2021 entschieden, dass
Fiat Chrysler Automobiles (FCA) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
nach § 826 BGB Schadensersatz leisten muss (Az.: 12 O 316/20).
Der Kläger hatte 2017 ein Wohnmobil des Typs Roller Team Zefiro 266TL gekauft.
Basis für das Wohnmobil ist der Fiat Ducato mit dem Dieselmotor Multijet 2,3
Liter mit der Abgasnorm Euro 6. Der Kläger machte Schadensersatzansprüche
wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Die
vorgeschriebene Abgasnachbehandlung werde bei dem Motor nach ca. 22
Minuten deaktiviert. Damit läuft sie gerade lange genug für den Testlauf im
Prüfzyklus, der nach etwa 20 Minuten beendet ist. So wird in der Prüfsituation
der Anschein vermittelt wird, dass die gesetzliche Grenzwerte für den StickoxidAusstoß eingehalten werden. Tatsächlich würden die Grenzwerte im realen
Straßenverkehr deutlich überschritten, so der Kläger.
LG Koblenz gibt Klage statt
Das LG Koblenz folgte der Argumentation des Klägers. Er sei durch die
Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig
geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz. Fiat hat sich zu
den Vorwürfen nicht geäußert.
Gegen Rückgabe des Wohnmobils kann der Kläger nun die Erstattung des
Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Interessantes Detail dabei: Anders als bei den vom Abgasskandal betroffenen
Pkw seien bei einem Wohnmobil nicht die gefahrenen Kilometer und die zu
erwartende Laufleistung für die Berechnung der Nutzungsentschädigung
entscheidend. Bei einem Wohnmobil könne vielmehr die Nutzungsdauer zu
Grunde gelegt werden, die das LG Koblenz mit 25 Jahren definierte. „Das kann
sich besonders für Kläger, die mit ihrem Wohnmobil viel unterwegs sind, positiv
auswirken“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fiat besteht schon länger
Soweit bekannt ist die Entscheidung des LG Koblenz bundesweit das erste Urteil
gegen Fiat im Abgasskandal. Der Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen
bei Fiat besteht hingegen schon deutlich länger. So hat die Staatsanwaltschaft
Frankfurt im vergangenen Sommer Razzien bei FCA (inzwischen Stellantis N.V.)
und dem Schwesterkonzern Iveco an verschiedenen Standorten in Deutschland,
der Schweiz und Italien durchgeführt. Anlass der Durchsuchungen ist der
Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen der Marken
Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco. Bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt sind
seitdem zahlreiche Anzeigen, die zum großen Teil auch Wohnmobile betreffen,
eingegangen.
Betroffene Fiat-Kunden und Wohnmobil-Besitzer können nun ihre Ansprüche
auf Schadenersatz geltend machen. „Für Rückenwind sorgt nicht nur die
Entscheidung des Landgerichts Koblenz, sondern auch das Urteil des EuGH vom

  1. Dezember 2020. Danach sind Abschalteinrichtungen grundsätzlich
    unzulässig, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem höheren
    Emissionsausstoß führen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller