Laut BGH-Urteil lassen sich jetzt Maklerprovisionen sparen. Wurde Provision für einen Makler bezahlt, kann diese in vielen Fällen zurückgefordert werden, wenn der Makler seine Kunden nicht ordnungsgemäß über dessen Widerrufsrecht informiert hat. Auch dann, wenn es vor der Beauftragung keinerlei persönlichen Kontakt gegeben hat. Für viele Käufer von Immobilien sind die hohen Maklerprovisionen ein großes Ärgernis. Sie fallen immer dann an, wenn eine Immobilie gekauft oder verkauft wird.

Der Schlüssel zum Sparen der Maklerprovision – Fachanwalt für Mietrecht aus Wiesbaden

Den richtigen Weg, die Maklerprovision zu sparen, zeigt gern Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Mietrecht aus Wiesbaden. Die Maklergebühren müssen oft entweder gar nicht gezahlt werden oder können zurückgeholt werden. Dazu muss der Kunde ein privater Verbraucher sein, der sich jederzeit Rat bei seinem Anwalt aus Wiesbaden einholen kann.
Sollte der Vertrag mit dem Makler im Fernabsatz zustande gekommen sein, gibt es große Chancen, keine Maklergebühren entrichten zu müssen, denn es hat kein persönliches Treffen stattgefunden. Bei einer optimalen Beratung durch einen Rechtsanwalt aus Wiesbaden, wird dargelegt, wie einfach es ist, sich diese Gebühren zu sparen.

Fehlerhafte Wiederrufsbelehrung

Ein weiterer, wichtiger Grund für ein Nichtanfallen der Maklergebühren, so betont das der Rechtsanwalt aus Wiesbaden, ist die fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Der Makler hat in diesem Fall dem Kunden entweder gar nicht oder nur fehlerhaft über sein Widerrufsrecht informiert. Laut gesetzt wird von jedem Makler verlangt, dass er seinen Kunden über eine bestimmte Art und Weise über dessen Widerrufsrecht genauestens in Kenntnis setzt. Nach Analysen des Rechtsanwalts für Mietrecht aus Wiesbaden, machen Makler gerade in diesem Bereich oft Fehler. Der Kunden kann seinen Vertrag also widerrufen. 
Jeder, der in den vergangenen zwölf Monaten eine Immobilie gekauft oder verkauft hat, hierbei eine Maklerprovision gezahlt hat, sollte so schnell es geht vom Anwalt Wiesbaden prüfen lassen, ob er ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht seitens des Maklers belehrt wurde. Eine solche Prüfung führt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Anwalt aus Wiesbaden, durch. Im Zuge einer solchen Prüfung erfährt der Klient, ob eine Erstattung der Maklerprovision möglich ist. Auch wird geklärt, wie vorzugehen ist.

Kompetente Hilfe

Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, zahlt die Rechtsschutzversicherung in der Regel. Besonders erwähnenswert ist noch: Wer eine solche Versicherung nicht besitzt, kann vor dem Widerruf eine entsprechende Police abschließen. Diese übernimmt dann die gesamten Kosten. Mit der Beauftragung des Anwalts kann jeder seine Maklergebühren zurückfordern bzw. sparen.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller