Laut Medizinern leben in Deutschland schätzungsweise 300.000 – 2.000.000 Menschen, die am Messie-Syndrom leiden. Der Begriff steht in der Umgangssprache für eine Störung, bei der die Betroffenen zwanghaft Dinge Sammeln, die ihre Mitmenschen als wertlos und überflüssig ansehen.

Meist versinken die Wohnungen der Erkrankten in Chaos, wie auch in einem Fall vor dem Amtsgericht und Landgericht in Münster, von dem Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Mietrecht, berichtet:

Im Jahr 2016 wurde zufällig – anlässlich von Modernisierungsarbeiten – festgestellt, dass die Beklagte ihre Wohnung mit Erinnerungsstücken, Textilien und Altpapier zugestellt hat.

Vorerst erhielt sie aus diesem Grund Ende 2018 eine Abmahnung ihrer Vermieterin, daraufhin folgte die Kündigung im April 2019.

Das Amtsgericht Münster gab der Räumungsklage statt, woraufhin die Beklagte Berufung einlegte.

Am 16.09.2020 urteilte das Landgericht in Münster zu Gunsten der Beklagten (01 S 53/20).

Man stellte fest, dass die Kündigung unwirksam sei, da durch das grenzwertige Sammeln von Altpapier, Textilien und Erinnerungsstücken keine zweckwidrige Nutzung des tatsächlichen Wohnraums besteht.

Allein die Abstrakte Gefahr der Gefährdung des Mietobjekts rechtfertigt noch keine Kündigung gem. § 573 II Nr. 1 BGB oder § 573 II Nr. 2 BGB. Denn jeder Mieter darf seine Mietwohnung so einrichten und drin leben, wie er es möchte, solange dieser das Objekt nicht gefährdet oder Dritte in deren Rechten verletzt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät Sie gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in anderen Rechtsfragen.

Zuständig in allen Fragen des Mietrechts ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller verfügt neben dem Kanzleisitz in Wiesbaden auch über Sprechstundenorte in Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München und Bad Harzburg.

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