„Der Ton im Lande ist rauer geworden“, meint sicherlich nicht nur der Wiesbadener Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller, zuständig für das Referat Strafrecht. Der Gesetzgeber hat nun einen Straftatbestand eingeführt, durch den er die Opfer von verhetzenden Beleidigungen schützen will. Am 22.09.2021 trat der neue § 192 a des Strafgesetzbuchs (StGB) in Kraft. 

Kampf gegen Hass und Hetze im Internet und auf der Straße

Durch die neue Vorschrift wird es explizit unter Strafe gestellt, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass man eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. Hierdurch will der Gesetzgeber den strafrechtlichen Schutz gegen sogenannte „Feindeslisten“ stärken, und verhetzende Inhalte, Propagandamittel und Kennzeichen extremistischer, verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen bekämpfen.

Kern der Meinungsfreiheit nicht berührt

„Hier geht es auch nicht darum, in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise die Meinungsfreiheit der Bürger zu beschneiden“, teilt der Strafrechtler Herr Bernhardt Anwalt von der Kanzlei Cäsar-Preller mit. Selbst eine extrem zu nennende Weltanschauung ist weiterhin durch die Verfassung geschützt. Die neue Vorschrift stellt sich aber zu Recht gegen einen oft unerträglichen Ton oder Duktus, der von allem im Internet offenbar wird, aber mittlerweile auch auf die Straßen getragen wird. Strafbar macht sich jeder, der schriftlich, via E-Mail, WhatsApp oder durch Kommentare bei Facebook oder Instagram Beschimpfungen oder Verleumdungen verbreitet, und die Menschenwürde anderer hierdurch angreift.

Im schlimmsten Fall drohen Freiheitsstrafen

Das maximale Strafmaß für einen Verstoß gegen die Vorschrift ist eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Es bleibt zu hoffen, dass dies eine abschreckende Wirkung auf manche enthemmte Kreise haben wird, und wieder mehr Sachlichkeit und gegenseitiger Respekt in den politischen und gesellschaftlichen Diskurs- und zwar auch und gerade bei unterschiedlichen Meinungen und Standpunkten- Einzug halten wird.

Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden

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