Ab dem 01.01.2021 gibt es eine Neuverteilung der Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer. In der Vergangenheit wurde vielfach die Maklercourtage Kosten dem Käufer auferlegt. Um diesem Missbrauch
ein Ende zu setzen, hat der Gesetzgeber eine neue Regelung vorgenommen, so dass in Zukunft die Verteilung der Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer je zur Hälfte geteilt werden. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2021.

Kommt der Maklercourtagevertrag mit dem Käufer noch im Jahre 2020 zustande bzw. kommt es bis zum 31.12.2020 zum Nachweis des späteren Kaufobjektes, gilt weiterhin noch die alte Regel.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller empfiehlt deshalb, dass man die Maklercourtagevertrag bzw. den Nachweis eines bestimmten Kaufobjektes in das neue Jahr zu verschieben, damit dann die Maklercourtage bei Kauf neu verteilt werden kann. So kann ein Käufer beim Kauf einer Immobilie im fünfstelligen Bereich Kosten sparen.

Herr Cäsar-Preller, Anwalt für Immobilienrecht in Wiesbaden sagt, dass man allerdings als Käufer aufpassen muss, dass in Zukunft nicht die verkäuferseitig zu zahlende Maklercourtage auf den Kaufpreis draufgeschlagen wird.

Wir beraten und vertreten Mandanten seit 24 Jahren im Immobilienrecht in Wiesbaden.

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