Der Kunde kaufte sich per online eine Uhr. Er bezahlte den Preis direkt über PayPal. Er konnte die Uhr nach Bezahlung beim Verkäufer im Laden abholen. Nach ein paar Tagen wollte er den Kauf dann widerrufen. Der Verkäufer verweigerte aber die Rückgabe des Geldes. Er war der Meinung, dass das Widerrufsrecht hier nicht eingreife.

 

Das Amtsgericht Charlottenburg entschied den Fall verbraucherfreundlich (Urteil vom 18.02.2016, Az. 211 C 213/15). Das Amtsgericht stufte den Vertrag> als Fernabsatzvertrag gem. § 312 c BGB ein, da er online geschlossen wurde. Für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss kamen ausschließlich „Fernkommunikationsmittel“ zum Einsatz. Das genügt für die Bejahung des Fernabsatzvertrages.

Wieder Kunde im Anschluss seine Ware bekommt, ist ohne Bedeutung. Ob der Verkäufer die Ware versendet oder der Kunde sie im Laden abholt, hat auf den Vertragsschluss nämlich keinen Einfluss mehr.

 

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