Spieler habe gute Chancen, ihre Verluste aus Online-Sportwetten zurückzuholen. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 19. Dezember 2023. Das OLG entschied, dass der Sportwettenanbieter Tipico einem Spieler seinen Verlust in Höhe von rund 134.000 Euro vollständig erstatten muss. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Tipico im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, um Online-Sportwetten im Deutschland anbieten zu dürfen.

Werbung für Online-Sportwetten war in Deutschland im Grunde allgegenwärtig. Dennoch waren sie bis zum 1. Juli 2021 in der Regel verboten. „Bis dahin galt in Deutschland ein grundsätzliches Verbot für Online-Glücksspiele. Dieses Verbot umfasste auch Sportwetten im Internet“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Allerdings konnten die Bundesländer den Anbietern der Online-Sportwetten eine Genehmigung erteilen. „Ohne eine solche Erlaubnis waren Online-Sportwetten illegal. Spieler können dann ihre Verluste von den Anbietern zurückfordern“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Verstoß gegen Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag

In dem Fall vor dem OLG Karlsruhe hatte der Spieler zwischen November 2019 und dem 8. Oktober 2020 über eine deutschsprachige Webseite von Tipico an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei insgesamt mehr als 134.000 Euro verloren. Er forderte seinen Verlust zurück, weil Tipico mit seinem Angebot gegen das Verbot von Online-Sportwetten aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat.

Die Klage hatte in erster Instanz und auch im Berufungsverfahren am OLG Karlsruhe Erfolg. Das OLG führte aus, dass Online-Glücksspiele und somit auch Online-Sportwetten in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 verboten waren. Auch wenn für Sportwetten im Internet Genehmigungen erteilt werden konnten, habe die Beklagte im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über eine solche Erlaubnis verfügt. Eine Konzession habe sie erst am 9. Oktober 2020 erhalten. Da die Beklagte gegen das Glücksspielverbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, seien die Verträge mit dem Kläger nichtig, so dass die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf die Wetteinsätze habe und dem Kläger seinen Verlust vollständig zurückzahlen muss, entschied das OLG.

Zur Begründung führte das OLG Karlsruhe weiter aus, dass das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag Zielen des Gemeinwohls wie dem Jugend- und Spielerschutz diene und es somit auch nicht gegen europäisches Recht verstoße.

Auch Online-Casinospiele verboten

Wie das OLG Karlsruhe haben auch schon andere Landgerichte und Oberlandesgerichte entschieden, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Sportwetten zurückfordern können, wenn der Veranstalter nicht über die notwendige Lizenz verfügte.

„Das gilt nicht nur für Sportwetten im Internet, sondern auch für Online-Casinospiele“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Auch diese waren bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich in Deutschland verboten. Seit dem 1. Juli 2021 können die Anbieter zwar eine Lizenz beantragen, doch die liegt weiterhin oft nicht vor. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Ohne Lizenz sind Online-Casinospiele illegal und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern.“

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