Der Staat erlässt nicht nur massenweise Corona-Verbote, sondern fast jeder angebliche Verstoß gegen Corona-Vorschriften ist auch mit einer Ordnungswidrigkeit bzw. einer Geldbuße belegt. Die Bürgerinnen und Bürger und die Firmen haben hier schon leidvolle Erfahrungen machen müssen.
Sogar Richter empfehlen, sich gegen Bußgeldbescheide juristisch zur Wehr zu setzen. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller vertritt nun schon seit einem Jahr Betroffene, die sich gegen die
Bußgeldbescheide zur Wehr setzen.

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Einerseits sind viele Corona-Maßnahmen, die in Corona-Verordnungen gesteckt worden sind, aus sich heraus schon verfassungswidrig. Sehr oft sind dann aber die konkreten Maßnahmen der Behörden rechtswidrig, weil sie nicht das Verhältnismäßigkeitsgebot respektieren, bzw. Betriebsschließungen, Maskenpflicht, Impfpflicht für einige Branchen, Einschränkungen von Sport und Freizeit. Schließlich handelt es sich jeweils um schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen. Man muss dabei auch bedenken, dass vielfach durch die Maßnahmen Existenzen bedroht sind. Vielfach trifft es Menschen, die aus Verzweiflung um den Erhalt ihrer Firma oder des Erhalts ihres Einkommens angebliche Verstöße begehen. Vielfach stellt sich aber bei näherer Prüfung heraus, dass es gar keine Verstöße sind, und hier der Staat einfach überreagiert.


Wir unterstützen alle Corona-Maßnahmen, die Augenmaß besitzen und die wirklich dem Ziel dienen, die Corona-Pandemie zu bekämpfen.


Alles, was darüber hinaus geht, muss man in einem Rechtsstaat nicht hinnehmen.

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