Wenn Airline-Mitarbeiter aus Solidarität mit Kollegen die Arbeit niederlegen, haben Passiere eine Recht auf Entschädigung. Der Europäische Gerichtshof gab einer Klage gegen Eurowings statt, teilt Daniela Fisch, Anwältin der Kanzlei Caesar-Preller aus Wiesbaden, mit.

Fluggäste haben in der Regel auch dann ein Anrecht auf Entschädigung, wenn ihre Verbindung wegen eines Streiks des Kabinenpersonals gestrichen wurde. Ausnahmen gibt es nur in begrenzten Einzelfällen.

Die Wiesbadener Anwältin erläuterte, dass ein Passagier geklagt hatte, dessen Reise aufgrund eines Streiks der Eurowings-Crew gestrichen worden war. Er forderte 250 Euro Entschädigung. Eurowings hatte argumentiert, dass die eigene Belegschaft aus Solidarität mit Angestellten der Muttergesellschaft Lufthansa gestreikt hatte und dies als sog. außergewöhnlicher Umstand anzusehen sei, was den Anspruch des Passagiers zunichte gemacht hätte.

Wie Ihnen Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden gerne in einem persönlichen Gespräch näher erläutert, wird ein solcher Umstand jedoch nicht als außergewöhnlich eingestuft. Dies wird seitens des Gerichts damit begründet, dass die Gewerkschaft einer Muttergesellschaft zum Streik aufrufe und dann vorhersehbar sei, dass sich die Beschäftigten anderer Konzernteile aus Solidarität anschlössen. Der Arbeitgeber verfüge grundsätzlich über die Mittel, sich auf Streiks vorzubereiten und die Folgen gegebenenfalls abzufangen.

Grundsätzlich haben Reisende nach EU-Recht die Möglichkeit, bei kurzen Flügen bis zu 250 Euro einzufordern, wenn ihre Verbindung gestrichen und keine angemessene Alternative angeboten wird, weiß die Anwältin aus Wiesbaden weiter. Das gilt für Flüge unter 1500 Kilometer, bei längeren Strecken steigt die Entschädigungshöhe.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, beispielsweise wenn Fluggäste mindestens zwei Wochen vorher informiert werden oder wenn ein – wie nach Ansicht von Eurowings in diesem Fall vorliegender – »außergewöhnlicher Umstand« vorliegt. Dies ist laut der entsprechenden EU-Verordnung dann der Fall, wenn sich die Umstände für die Annullierung auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Daniela Fisch der Kanzlei Caesar-Preller aus Wiesbaden. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenfrei. Anwalt Wiesbaden.

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