Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle im Arbeitsrecht. Als gewählte Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat er zahlreiche Befugnisse und Aufgaben, die darauf abzielen, ihre Interessen zu schützen und die Arbeitsbedingungen im Betrieb mitzugestalten. Doch welche konkreten Befugnisse hat der Betriebsrat und wann ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihn zu beteiligen? Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden informiert.

Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat?

Der Betriebsrat wird per Gesetz mit speziellen Rechten ausgestattet und genießt deshalb einen besonderen Schutz. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. „Er dient als Gegenpol zum Arbeitgeber, um den einzelnen Arbeitnehmer vor willkürlichen Entscheidungen des Unternehmens zu schützen“, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Möchte der Arbeitnehmer Kündigungen aussprechen oder Überstunden anordnen, ist er dazu verpflichtet, den Betriebsrat zu informieren und ihn in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Neben den Rechten und Aufgaben des Betriebsrats gibt es auch Pflichten, denen er – zum Teil sogar gesetzlich – nachkommen muss. Diese umfassen allgemeine Verhaltensregeln, die Wahrung der Verschwiegenheit und die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung, um die Interessen der Arbeitnehmer auf professionelle Weise vertreten zu können.

„Ferner ist es Pflicht des Betriebsrats, konstruktiv mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten und stets im Interesse der Belegschaft zu handeln“, so der Rechtsanwalt aus Wiesbaden. Darüber hinaus ist das einzelne Betriebsratsmitglied verpflichtet, an Betriebsratssitzungen und regelmäßigen Gesprächen mit dem Arbeitgeber teilzunehmen.

Anwalt aus Wiesbaden: Beteiligungsrechte des Betriebsrates

Zentrales Beteiligungsrecht des Betriebsrates ist die Teilhabe an sozialen und personellen Belangen (§ 87 BetrVG). Maßnahmen, die der echten Mitbestimmung unterliegen, bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats, bevor der Arbeitgeber sie umsetzen kann. Darüber hinaus hat der Betriebsrat im Bereich sozialer Angelegenheiten das Recht, aktiv Initiativen zu ergreifen und Veränderungen anzustoßen.

Eine der grundlegenden Befugnisse des Betriebsrats ist zudem das sogenannte Informationsrecht. Dieses Recht gewährt dem Betriebsrat Zugang zu sämtlichen relevanten Informationen, die den Betrieb betreffen. Darunter fallen beispielsweise geplante Veränderungen in der Personalstruktur, neue Arbeitsmethoden oder wirtschaftliche Entwicklungen. „Durch dieses Informationsrecht ist der Betriebsrat in der Lage, sich frühzeitig ein Bild von den geplanten Maßnahmen zu machen und die Interessen der Arbeitnehmer adäquat zu vertreten“, so der Rechtsanwalt aus Wiesbaden.

Der Arbeitgeber muss zudem den Betriebsrat anhören, bevor er Maßnahmen umsetzt, die die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter beeinflussen könnten. Dies gibt dem Betriebsrat die Gelegenheit, sich aktiv in den Entscheidungsprozess einzubringen und gegebenenfalls Bedenken oder Verbesserungsvorschläge zu äußern.

In vielen Fällen ist es zudem sinnvoll und notwendig, dass beide Seiten gemeinsam über geplante Maßnahmen beraten und Lösungen erarbeiten. Hierdurch können unterschiedliche Perspektiven und Interessen eingebracht werden, was zu tragfähigen Entscheidungen führen kann.

„Bei Maßnahmen wie Kündigungen oder der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle ist der Betriebsrat grundsätzlich anzuhören“, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen, bevor er die geplante Maßnahme umsetzen kann. Zu beachten ist jedoch, dass eine Verweigerung der Zustimmung keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Kündigung hat. Wird eine Anhörung jedoch unterlassen, kann dies wiederum zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung führen.

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber wird eine Einigungsstelle eingeschaltet. Diese Einigungsstelle hat die Befugnis, verbindliche Entscheidungen zu treffen, um die festgefahrenen Positionen zu überwinden und zu einer Lösung zu gelangen.

M. Wittor

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller