Aufgrund des Selbstmordanschlags vor der Blauen Moschee in Istanbul taucht oft die Frage, inwieweit bereits gebuchte Pauschalreisen in die Türkei storniert werden können.  „Das Auswärtige Amt hat Sicherheitshinweise erteilt und stuft die Lage als gefährlich ein“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit.

 

Die kostenlose Stornierung einer Reise ist nur möglich, wenn ein Fall von so genannter „höherer Gewalt“ vorliegt. Hierzu zählen laut der Rechtsprechung Naturkatastrophen, politische Unruhen oder Bürgerkriegszustände. Es stellt sich insoweit natürlich die Frage, ob bereits ein einzelner Terroranschlag als höhere Gewalt gewertet werden kann. Zu berücksichtigen ist natürlich, dass die Warnung des Auswärtigen Amts, solange sie besteht, hier sehr wohl verbindlich ist. Sie bezieht sich indes auch nicht nur auf Istanbul oder größere türkische Städte, sondern insbesondere auch auf den Südosten der Türkei bezieht, wo derzeit bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen dem türkischen Militär und der PKK drohen.

 

Die Reiseveranstalter haben sich bisher im Wesentlichen kooperativ gezeigt und ihren Kunden Stornierungen ermöglicht. Zugleich aber wird regelmäßig regional ausdifferenziert: Nachdem für Orte wie beispielsweise Antalya oder Side oder die gesamte umliegende Region gegenwärtig keine Reisewarnungen des Auswärtigen Amts vorliegen, werden für Reisen dorthin regelmäßig auch keine Stornierungen anerkannt.

 

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Lage wieder beruhigt. Wir werden die weitere Entwicklung beobachten.

 

Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden

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