Die Senivita Social Estate AG (SSE) ist zahlungsfähig und hat am 29. Januar 2021 Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Bayreuth hat die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: IN 19/21).

Die Senivita Social Estate AG entwickelt und betreibt Senioreneinrichtungen in Süddeutschland. Für die Bewohner der 12 Seniorenwohneinrichtungen ist die Insolvenz natürlich eine beunruhigende Nachricht. Leichte Entwarnung kommt vom vorläufigen Insolvenzverwalter. Der Betrieb der Einrichtungen solle fortgeführt und ein Investor gesucht werden.

Laufzeit der Anleihe verlängert

Nicht nur für die Bewohner, auch für die Anleger der Wandelanleihe 2015/2025 (WKN: A13SHL), ist die Insolvenz beunruhigend. Sie hatten erst im vergangenen Jahr der Verlängerung des Laufzeit der Anleihe um fünf Jahre zugestimmt. Ursprünglich hätte die Anleihe im Mai 2020 zurückgezahlt werden müssen. Um die Rückzahlung zu finanzieren, sollten weitere Schuldverschreibungen emittiert werden. Die Emissionen platzten allerdings im Februar 2020, weil das angestrebte Emissionsvolumen deutlich verfehlt wurde.

So stimmten die Anleger schließlich der Restrukturierung der Wandelanleihe, die ein Volumen von 44,6 Millionen Euro hat, zu. Die Laufzeit wurde bis 2025 verlängert und der Zinssatz angepasst.

Die nächste Hiobsbotschaft erfolgte Ende 2020, als die Dr. Wiesent Sozial gGmbH, die 49,99 Prozent an der SSE AG hält, Insolvenzantrag stellen musste.

Das sollte zwar keine Auswirkungen auf die SSE haben, doch nun folgte auch hier der Insolvenzantrag.

Zinszahlung wäre im Mai fällig

Im Mai wäre die nächste Zinszahlung an die Anleihe-Anleger fällig. „Daraus wird wahrscheinlich nichts. Die Anleger müssen sich auf finanzielle Verluste einstellen. Auch wenn ein Investor gefunden wird, ist es unwahrscheinlich, dass er die Anleihe unten den derzeitigen Konditionen fortsetzt“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die Anleger können nun prüfen, ob die Kündigung ihrer Teilschuldverschreibung aus wichtigem Grund möglich ist. Wird das Insolvenzverfahren regulär eröffnet, können sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Aber auch dann müssen sie mit finanziellen Verlusten rechnen.

Schadenersatzanspruch prüfen

„Um finanzielle Verluste zu vermeiden, können die Anleger prüfen, ob sie Schadenersatzansprüche geltend machen können“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Diese können beispielsweise entstanden sein, wenn im Emissionsprospekt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden. Zudem hätten die Anlageberater oder -vermittler die Anleger auch über die bestehenden Risiken aufklären müssen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller