Viele Städter fragen sich, wie sie in dicht besiedelten Gegenden ordnungsgemäß, ohne ein Knöllchen zu bekommen parken können.
Viele denken es sei egal, wie und in welche Richtung man parke, solange der Verkehr weiterhin reibungslos fließen kann. Allerdings sehen dies die zuständigen Ordnungsbeamten oft anders. Häufig finden dann die Betroffenen ein Knöllchen vor, welches ihnen erläutert, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und sie werden aufgefordert ein Bußgeld von 15 € zu zahlen.
Abgeschleppt werden die Fahrzeuge nur, sofern der Verkehr behindert wird und das Parken an dieser Stelle tatsächlich verboten ist. Die Regeln für Halten und Parken sind in der Straßenverkehrsordnung in Paragraph 12 geregelt. Demnach ist ausschließlich der rechte Seitenstreifen zum Parken zu verwenden.
Von dieser Grundregel gibt es zwei Ausnahmen. Zum einen gibt es z.B. in Einbahnstraßen nur eine Fahrtrichtung in die geparkt werden kann, weshalb es in diesem Fall egal ist, wo man sein Fahrzeug abstellt. Sollten rechtsseitig der Straße Schienen verlaufen, so kann auch in diesem Falle ausnahmsweise links geparkt werden.
Besonders „Smart“-Fahrer parken häufig schlichtweg so, wie es gerade passt, z.B. quer auf einem Längsparkplatz. Dann ragt dieser aber häufig trotzdem ein wenig über die Parklücke hinaus. Das ist aber nicht nur beim Smart so, sondern bspw. auch bei normal parkenden Lieferwagen oder großen Limousinen. In Konflikt geraten dann häufig der Grundsatz des platzsparenden Parkens und die Regelung in Fahrtrichtung zu parken. Vielerorts nutzen die Ordnungsbeamten die ungeklärte Rechtslage aus, um Knöllchen zu verteilen.
Die Betroffenen können sich aber dann immer noch mit einem Widerspruch gegen den Bescheid wenden und zur Begründung auf die bisher wenigen ergangenen Urteile verweisen. Damit die Rechtslage endgültig geklärt wird, müsste wohl ein Fall des Falschparkens vor den BGH kommen, was in Anbetracht der niedrigen Kosten i.H.v. 15 € allerdings eher unwahrscheinlich ist.
Sollten sie sich gegen ein solches Knöllchen mit professioneller Hilfe zur Wehr setzen wollen, so berät sie die Kanzlei Cäsar-Preller daher gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in anderen Rechtsfragen.
 

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