Lange Zeit waren die Bauzinsen in Keller und Hausbauer oder Immobilienkäufer konnten von dem günstigen Zinsumfeld profitieren. Jetzt kommt die Zinswende und trifft die Bauherren und Immobilienkäufer mit Wucht. Sie müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen. Schnell werden mehrere Zehntausend Euro zusätzlich für die Immobilie fällig.

„Schon ein Zinsanstieg um ein paar Zehntelprozentpunkte kann zu einer spürbaren Mehrbelastung der Darlehensnehmer führen“, sagt Rechtanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Nachdem sich ein leichter Anstieg der Bauzinsen schon im vergangenen Herbst bemerkbar machte, zeigen die Zinsen nun spürbar schneller. 

Bauen wird immer teurer

Laut Angaben des Statistischen Bundesamts waren die Baupreise im Mai 2022 schon um 17,6 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Steigende Zinsen machen geplante Bauvorhaben oder Immobilienkäufe nun noch teurer. War zu Jahresbeginn beim durchschnittlichen Zinssatz für Baufinanzierungen noch eine Null vor dem Komma, sind die Durchschnittszinsen laut der Plattform Check24 inzwischen auf über 3 Prozent geklettert. 

Der Zinsanstieg bringt die Baufinanzierungen ordentlich durcheinander. Wie der Focus online berichtet, bedeutet ein effektiver Zinssatz von 3,0 Prozent bei einer Baufinanzierung über 400.000 Euro schon zusätzliche Kosten von knapp 79.000 Euro. Entsprechend höher fällt die Belastung mit den jährlichen Raten aus.

Forward-Darlehen und Vorfälligkeitsentschädigung

„Es ist nicht davon auszugehen, dass die Zinsen in absehbarer Zeit wieder fallen. Vielmehr ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Entsprechend müssen sich die Bauherren auf die veränderten Konditionen bei ihrer Finanzplanung einstellen. Das gilt sowohl bei der Verlängerung von Baudarlehen als auch bei Krediten, die neu aufgenommen werden müssen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. So könne es ratsam sein, schon jetzt entsprechende Forward-Darlehen abzuschließen, bevor die Zinsen weiter klettern.

Wer Sondertilgungen leisten oder ein Darlehen vorzeitig ablösen kann, sollte diese Möglichkeiten prüfen. Dabei muss beachtet werden, dass bei der vorzeitigen Zurückzahlung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden kann. Wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird, muss die Bank allerdings klar und verständlich darstellen. Ansonsten kann sie nach der Rechtsprechung des BGH den Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verlieren (Az.: XI ZR 320/20). „Daher sollte bei einer Vorfälligkeitsentschädigung immer geprüft werden, ob die Bank einen Anspruch hat und ob er der Höhe nach gerechtfertigt ist“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

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